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Herbstkonzept zum Schutz vor Corona

In der kühlen Jahreszeit kann es im Rahmen der Coronavirus-Pandemie erneut zu hohen Infektionszahlen und somit auch vermehrt zu schweren Verläufen sowie Todesfällen kommen. Das stellt besonders die Pflege wieder vor große Herausforderungen. Im Sinne des Schutzes von Pflegebedürftigen und Beschäftigten hat die Bundesregierung im "Herbstkonzept" verschiedene Maßnahmen gebündelt. 

Änderungen in Gesetzen

Auch im Herbst die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie bewältigen – mit diesem Ziel umfasst das "Herbstkonzept" der Bundesregierung das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“. Lesen Sie hier, welche Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) und im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) darin enthalten sind.

Herausforderungen gemeinsam bewältigen

Im Pflegenetzwerk Deutschland vernetzen sich alle, die in der Pflege etwas bewegen wollen. Dabei geht es auch darum, gemeinsam gute Lösungen für akute Herausforderungen wie die Coronavirus-Pandemie zu finden. Mehr zum Austausch im Netzwerk sowie den Dialog- und Informationsangeboten erfahren Sie auf diesem Poster zum Ausdrucken oder Weiterschicken.

Illustration: Im Vordergrund ein Laptop, im Hintergrund viele Arme, die die Hände in die Luft strecken und sich melden.

Aus #pflegereserve wird Helfende Hände

Die digitale Vermittlungsplattform für Pflegekräfte hat einen neuen Namen. Die Mission bleibt gleich: Pflegeeinrichtungen schnell und unbürokratisch mit motivierten Menschen zu vernetzen, um in der Pandemie für Entlastung zu sorgen.

Fragen und Antworten zum "Herbstkonzept"

Was bedeutet das "Herbstkonzept" der Bundesregierung für die Pflege? In einem Praxisdialog haben Pflegebevollmächtigte Claudia Moll und Dr. Martin Schölkopf, Abteilungsleiter Pflegeversicherung und -stärkung im Bundesgesundheitsministerium, Ihre Fragen dazu beantwortet. Die Ergebnisse stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Illustration: Spritze mit Impfstoff, neben der zwei Sprechblasen abgebildet sind.

Gemeinsame Erklärung zum Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegekräften im Herbst und Winter

Das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesverbände der Leistungserbringer in der Pflege, der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung, die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe haben sich in einer gemeinsamen Erklärung auf Maßnahmen zum Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der kalten Jahreszeit verständigt. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Pflegekräfte gleichermaßen vor Infektion und Überlastung zu schützen.