Als Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung ist Staatssekretär Andreas Westerfellhaus Ansprechpartner für alle in der Pflege Beteiligten: Er tritt für die Interessen der Pflegebedürftigen im politischen Raum ein und ist bei allen politischen Vorhaben mit Pflegebezug beteiligt. 2018 übernahm er sein aktuelles Amt, seit den 1970er-Jahren ist er in der Pflege und für die Pflege tätig. In unserer Interviewreihe stellte er sich Ihren Fragen.
Andreas Westerfellhaus: „Testungen auf das Corona-Virus können derzeit durchgeführt werden
Zusätzlich haben die Bundesländer eigene Teststrategien entwickelt. So können sich beispielsweise Mitarbeiter in stationären Pflegeeinrichtungen in Brandenburg bis November zweimal testen lassen, in Bayern kann sich jeder ohne besondere Gründe testen lassen.“
Andreas Westerfellhaus: „Auch hier gilt grds., dass ein Test von asymptomatischen Personen unter bestimmten Voraussetzungen vom Öffentlichen Gesundheitsdienst veranlasst werden kann. Die Länder können dazu ergänzende Regelungen treffen. So wurde beispielsweise in Brandenburg festgelegt, dass sich Mitarbeiter in stationären Pflegeeinrichtungen, aber auch Lehrkräfte in Pflegeschulen bis November zweimal testen lassen können.“
Andreas Westerfellhaus: „Jedes Krankenhaus ist natürlich verpflichtet, ein Entlassmanagement für Patientinnen und Patienten mit einem nachstationären Versorgungsbedarf vorzuhalten. Ich weiß, dass das in den Einrichtungen unterschiedlich gut funktioniert. Gerade bei psychischen Erkrankungen endet die Behandlung meist nicht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus, da sie oft langwierig oder gar chronisch sind. Deshalb, und um Drehtüreffekte zu verhindern, sollte die Planung der Anschlussversorgung frühestmöglich erfolgen.
Die betroffenen Menschen brauchen verantwortliche Ansprechpartner, die die unterschiedlichen Leistungserbringer koordinieren und ihrem Bedarf entsprechend zusammenbringen. Das ist regional natürlich sehr unterschiedlich handhabbar und von örtlichen Strukturen abhängig und lässt sich daher nicht im Detail „von oben“ verordnen. Ich empfehle allen, die gute Ideen für eine bessere Versorgung haben, mit den Kostenträger das Gespräch zu suchen. Über Selektivverträge können innovative Konzepte umgesetzt und finanziert werden.“
Andreas Westerfellhaus: „Nein, das ist nicht möglich. Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass abgeschlossene Ausbildungen oder Teile davon angerechnet werden können. Dafür ist ein Antrag notwendig. Eine Anrechnung von Berufserfahrung ohne Berufsabschluss auf die neue Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist hingegen nicht möglich. Grundsätzlich ist es aber natürlich von Vorteil, wenn zukünftige Auszubildende bereits im Vorfeld Erfahrungen in Form von Praktika oder Ähnlichem im Berufsfeld gesammelt haben.
Mit Fragen zur Pflegeausbildung können Sie sich auch an das „Beratungsteam Pflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wenden, die Kontaktdaten finden Sie unter www.pflegeausbildung.net.“
Andreas Westerfellhaus: „Die ambulante Pflege ist eine zentrale Säule in unserem Gesundheits- und Pflegesystem. Die überwiegende Mehrzahl der pflegebedürftigen Menschen in unserem Land wird zu Hause durch die Angehörigen versorgt. Ergänzend dazu wird oftmals professionelle ambulante Pflege in Anspruch genommen. Daher ist es wichtig und richtig den zukünftigen Pflegefachkräften schon in der Ausbildung diesen großen und wichtigen Versorgungsbereich näher zu bringen. Auszubildende lernen so im Endeffekt die Zusammenhänge der unterschiedlichen Sektoren und die Notwendigkeit einer guten Überleitung zwischen den Versorgungsbereichen besser kennen. Dadurch können Schnittstellenprobleme effektiver verhindert werden. Von dem stärkeren sektorenübergreifenden Wissen profitieren die Auszubildenden und die ausbildenden Einrichtungen gleichermaßen - und natürlich nicht zuletzt auch die Pflegebedürftigen und Patienten selbst. Sollte in der Ausbildung eine pädiatrische Schwerpunktsetzung erfolgen, so kann auch ein längerer Einsatzzeitraum in diesem Versorgungsbereich absolviert werden.“
Andreas Westerfellhaus: „Den Pflegemindestlohn gibt es schon seit 2010. Er gilt seither für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die „überwiegend pflegerische Tätigkeiten in der Grundpflege erbringen“, also streng genommen auch für Pflegefachkräfte. Damals lag er bei 8,50 Euro West und 7,50 Euro Ost. Erst mit der 4. Verordnung dazu aus April 2020 wird zukünftig der Pflegemindestlohn nach den jeweiligen Qualifikationen ausdifferenziert. Für Hilfskräfte müssen Arbeitgeber nun mindestens 11,60 Euro West und 11,20 Euro Ost zahlen, ab dem 1. April 2021 kommen ein- und zweijährig landessrechtlich ausgebildete Pflege-Assistenzkräfte hinzu und müssen dann mindestens 12,50 Euro West bzw. 12,20 Euro Ost verdienen. Ab dem 1. Juli 2021 wird schließlich ein Mindestlohn für dreijährig ausgebildete Pflegefachkräfte eingeführt. Er beträgt dann West/Ost jeweils 15 Euro pro Stunde, das sind Vollzeit (40 h/Woche) mindestens 2.600 Euro pro Monat. Diese Lohnuntergrenze wird in aller Regel deutlich überschritten – insbesondere wenn es einen Tarifvertrag gibt.“
Andreas Westerfellhaus: „Eine sehr gute Frage! Ich warte auch voller Ungeduld. Der Gesetzgeber hat seine Hausaufgaben längst gemacht und entsprechende gesetzliche Regelungen verankert. Nun warten wir alle seit geraumer Zeit auf den Tarifabschluss der Sozialpartner, also von der Gewerkschaft verdi und der neuen Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche. Sobald es diesen gibt, wird – wie in der Konzertierten Aktion Pflege gemeinsam verabredet – das Verfahren zur Erstreckung auf den gesamten Bereich der Langzeitpflege durch das federführende Arbeitsministerium eingeleitet. Stand heute gibt es leider noch kein konkretes Datum. Das ärgert mich – die Politik hat den roten Teppich ausgerollt, die Beteiligten müssen ihn nun betreten und sich einigen.“
Andreas Westerfellhaus: „Die Idee, ein soziales Pflichtjahr zur Unterstützung der beruflich Pflegenden einzuführen, wird immer mal wieder geäußert. Hierzu gibt es allerdings geteilte Meinungen, die man gegeneinander abwägen muss. So wird gegen ein soziales Pflichtjahr häufig eingewandt, dass in der Pflege Fachkräfte und keine ungelernten und schlimmstenfalls unmotivierten Menschen gebraucht werden. Auch die Frage, ob mit einem verpflichtenden Dienstjahr der Zusammenhalt in der Gesellschaft und zwischen den Generationen gestärkt werden könnte, kann nicht ohne weiteres beantwortet werden. Viele empfinden ein solches Pflichtjahr als lästig und als Verlust von Freiheit und Selbstbestimmung und befürworten deshalb eher einen Gemeinschaftsdienst auf freiwilliger Basis. Sicherlich findet aber auch der Ein oder die Andere darüber einen Zugang zu dem Beruf und Interesse an der Pflegeausbildung. Momentan sehe ich jedenfalls keine breite Zustimmung in der Bevölkerung. Diese wäre aber bei einer so bedeutsamen Frage aus meiner Sicht unverzichtbar.“