Anschubfinanzierung für Wohngruppen

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Definition

Stand: 07. Oktober 2021

Bei der Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe kann eine Anschubfinanzierung für die Wohngruppe infrage kommen. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung – neben dem Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro im Monat, den Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie gemeinsam eine Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe für allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten oder zur Unterstützung der Wohngruppenmitglieder bei der Haushaltsführung beauftragen. Die Anschubfinanzierung beträgt bis zu 2.500 Euro je pflegebedürftige Person, maximal 10.000 Euro insgesamt je Wohngruppe, und ist für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung bei Gründung einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe gedacht. Nähere Auskünfte hierzu erhält man auf Anfrage bei den Pflegekassen.

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