Fallmanagement

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Definition

Stand: 07. Oktober 2021

Das Leistungsspektrum rund um das Thema Pflege ist vielfältig. Deshalb sind die Pflegekassen verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten zeitnah Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements anzubieten. Die Pflegeberatung wird in aller Regel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflegekassen durchgeführt, die über umfassendes Wissen, insbesondere im Sozial- und Sozialversicherungsrecht, verfügen. Ihre Aufgabe ist es, den persönlichen Bedarf und die Situation der einzelnen Pflegebedürftigen zu beurteilen, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bei der Organisation der Pflege zu unterstützen und sie in der jeweiligen Pflegesituation zu begleiten. Dies beinhaltet insbesondere:

  • Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen über Leistungen,
  • Erarbeitung entscheidungsreifer Anträge und Erledigung sonstiger Formalien,
  • Aufklärung über den Anspruch auf Übermittlung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer von der Pflegekasse beauftragter Gutachterinnen beziehungsweise Gutachter sowie der gesonderten Rehabilitationsempfehlung,
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und allen an der Pflege Beteiligten,
  • Veranlassung aller für den Versorgungsplan erforderlichen Maßnahmen und Begleitung bei der Durchführung sowie Vorschläge für eine Anpassung an veränderte Bedarfslagen.

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