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Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) stärkt die regionale Zusammenarbeit in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor Ort, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
Die Kommunen haben eine bedeutsame Rolle für die Pflege: Sie sind beispielsweise in Pflegestützpunkten beteiligt, die Beratungsgutscheine einlösen und Pflichtberatungen beim Bezug von Pflegegeld erbringen dürfen. Die Beteiligung der Länder und Kommunen an der Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts wurde vereinfacht. Die Kommunen können von den Pflegekassen den Abschluss von Vereinbarungen zur Zusammenarbeit in der Beratung vor Ort verlangen.
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Kommunen erfüllen wichtige Aufgaben bei der pflegerischen Versorgung vor Ort. Im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen sie für die Bürgerinnen und Bürger passgenaue und bedarfsorientierte Angebote für jede Lebenslage vorhalten. Mit der Stärkung ihrer Rolle in der Pflege hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschäftigt.
Je besser die Arbeitsbedingungen für Pflegedienste vor Ort sind, desto besser können sie auch ihre Arbeit ausüben. Dabei spielt auch die Unterstützung durch die lokale Verwaltung eine entscheidende Rolle. Das Beispiel der Stadt Greifswald zeigt, worauf es dabei ankommt.
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.