Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

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Definition

Stand: 07. Oktober 2021

Der Medizinische Dienst (MD) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MD übernimmt wichtige Aufgaben bei der Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und in der Qualitätssicherung.

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