Pflege-Wohngemeinschaft

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Definition

Stand: 07. Oktober 2021

Die meisten Menschen haben den Wunsch, im Alter möglichst lange selbstbestimmt zu leben und in einer häuslichen Umgebung zu bleiben. Neue Wohnformen, unter anderem Senioren-Wohngemeinschaften (WG) sowie Pflege-Wohngemeinschaften, bieten die Möglichkeit, zusammen mit Frauen und Männern in derselben Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.

Die Bewohnerinnen und Bewohner einer WG leben in eigenen Zimmern, in die sie sich jederzeit zurückziehen können, haben zugleich aber auch die Möglichkeit, in Gemeinschaftsräumen gemeinsame Aktivitäten durchzuführen, wie beispielsweise zusammen zu kochen und zu essen, Schach zu spielen oder Gymnastikübungen zu machen. Damit wird auch der Gefahr der Vereinsamung vorgebeugt, die mit der Pflegebedürftigkeit leider oft einhergeht.

Die Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen in sogenannten ambulant betreuten Wohngruppen unter gewissen Voraussetzungen zusätzliche Leistungen, wie den Wohngruppenzuschlag oder – bei Neugründungen – die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen zur altersgerechten oder barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung.

 

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