Pflegeberichte

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Definition

Stand: 04. August 2021

Mit Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 wurde die Bundesregierung in Paragraph 10 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (§ 10 SGB XI) dazu verpflichtet, regelmäßig über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung zu berichten. 

Die Berichte umfassen einen Berichtszeitraum von vier Jahren. Nur im sechsten Bericht wurde der Zeitraum auf fünf Jahre erweitert, um die Vorbereitungen zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den Bericht miteinfließen zu lassen. Die bereits veröffentlichten Pflegeberichte stehen unten zum Herunterladen bereit. 

Der siebte Pflegebericht soll in der ersten Jahreshälfte 2021 erscheinen und über den Zeitraum von 2016 bis 2019 berichten. Auch der siebte Pflegebericht wird Zahlen, Daten und Fakten zur Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung in Deutschland enthalten und daneben die bestehenden Herausforderungen im Bereich der Pflege und die bereits umgesetzten und geplanten Gesetze und Maßnahmen darstellen.

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