Pflegeheim

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Definition

Stand: 07. Oktober 2021

In vollstationären Pflegeeinrichtungen leben die Pflegebedürftigen in der Regel in Einzel- oder Doppelzimmern, in die häufig eigene Möbel mitgenommen werden können. Eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung ist gewährleistet. Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhalten von der Pflegeversicherung Leistungen für die vollstationäre Pflege. Darüber hinaus haben die Pflegebedürftigen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung durch die sogenannten zusätzlichen Betreuungskräfte. Die Kosten für dieses zusätzliche Betreuungspersonal werden vollumfänglich durch die Pflegeversicherung getragen.