Pflegestützpunkte

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Definition

Stand: 07. Oktober 2021

Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Wenn Hilfesuchende selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, erhalten sie im Pflegestützpunkt alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen. In den Pflegestützpunkten finden sie auch die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflegekassen.

Wenn Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen aufgrund der Pflegebedürftigkeit etwa eine Wohnung umbauen möchten, informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte sie über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse. Wenn ein geeignetes Pflegeheim gefunden werden soll, hat das Beratungspersonal den Überblick und kann helfen. Eine Übersicht ehrenamtlicher Angebote in der Kommune kann ebenfalls von den Pflegestützpunkten bereitgestellt werden.

Auf individuellen Wunsch koordinieren die Pflegestützpunkte das gesamte Leistungsspektrum für Pflegebedürftige. Pflegestützpunkte können pflegenden Angehörigen deshalb auch bei der Vorbereitung und Organisation rund um die Pflege Unterstützung bieten. Sie ermöglichen eine effiziente Vernetzung aller Angebote für Pflegebedürftige vor Ort sowie in der Region und sollen darüber hinaus helfen, Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern zu überwinden.

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