Pflegeverständnis in der Pflegepraxis

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Definition

Stand: 16. November 2021

Zum 1. Januar 2017 wurden der Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit neu definiert und gesetzlich verankert. Grundlage ist ein pflegewissenschaftlich fundiertes Verständnis von Pflegebedürftigkeit – mit dem ein Perspektivwechsel von der bisherigen defizitbezogenen Sicht auf den zu pflegenden Menschen in der Pflegeversicherung hin zu einer ressourcenorientierten Sichtweise verbunden ist. Das bedeutet: Der pflegebedürftige Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen und Bedarfen steht im Mittelpunkt und soll dabei unterstützt werden, ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen.

Durch den Pflegebedürftigkeitsbegriff haben sich nicht nur das Begutachtungsinstrument und der Leistungszugang geändert. Auch das Verständnis von Pflege wird beeinflusst, das sich stärker darauf ausrichtet, die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen möglichst lange zu erhalten und zu fördern.

Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nach § 18c SGB XI, der in den Jahren 2017 bis 2019 die Umsetzung der neuen Regelungen in die Praxis begleitete, nannte in diesem Zusammenhang sieben Themenfelder, die zwar unterschiedliche Verantwortungsbereiche aufgreifen und unterschiedliche Akteure adressieren, aber in ihrer inhaltlichen Zielsetzung aufeinander bezogen sind.

Damit das an den Bedürfnissen und Bedarfslagen pflegebedürftiger Menschen orientierte Pflegeverständnis in der Praxis besser umgesetzt werden kann, sind alle Bereiche der Pflege aufgefordert, im Rahmen ihrer Verantwortung hierzu ihren Beitrag zu leisten. Die praktische Umsetzung dieser Impulse des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten erfordert Zeit und verlangt vielfach auch ein Anpassen bisheriger fachlicher Handlungsmuster.

Als wesentliche Grundlage hierfür wurde Ende 2019 der Leitfaden „Das Pflegeverständnis in der Praxis“ im Rahmen der Evaluierung des Einführungsprozesses des Pflegebedürftigkeitsbegriffs entwickelt und veröffentlicht. Mit dem Leitfaden liegt ein praxisorientierter Text vor, der sich an stationäre Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und die dort arbeitenden Pflegekräfte richtet – im Sinne einer Handreichung zum besseren Verständnis und zur Unterstützung bei der Implementierung des neuen Pflegeverständnisses.

Der Leitfaden greift die Veränderungsperspektive auf: Mit dem seit Anfang 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff soll sich für alle Pflegebedürftigen die inhaltliche Ausrichtung der Pflege in der täglichen Praxis ändern. Dieses neue Pflegeverständnis orientiert sich an dem übergeordneten Ziel: die pflegebedürftigen Menschen pflegefachlich begründet umfassend dabei zu unterstützen, ihre gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten zu bewältigen, und ihre Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird es möglich und ist es erforderlich, die pflegerischen Aufgaben neu auszurichten. Weil der Blickwinkel nicht mehr auf die Hilfe bei Alltagsverrichtungen eingeengt ist, können der pflegebedürftige Mensch und seine Lebenswelt viel umfassender in den Blick genommen und pflegerische Hilfe wirksamer angeboten werden.

Der Leitfaden behandelt diese Fragestellungen in sieben Kapiteln:

  1. Einführung in das Thema: Perspektivwechsel in der Pflege durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
  2. Konsequenzen: Welche Aufgaben ergeben sich für Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte
  3. Das neue Pflegeverständnis
  4. Erweiterung des Spektrums pflegerischer Hilfen
  5. Fallbeispiele
  6. Integration in den Pflegeprozess
  7. Management der Neuausrichtung

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