Pflegevorsorgefonds

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Definition

Stand: 07. Oktober 2021

Die steigende Lebenserwartung der Bürgerinnen und Bürger sowie die niedrigen Geburtenraten in den letzten Jahrzehnten stellen die Pflegeversicherung vor eine Herausforderung. Da die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, mit dem Lebensalter zusammenhängt, werden bei einer steigenden Lebenserwartung künftig mehr Menschen pflegebedürftig sein. Gleichzeitig werden weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Pflegeversicherung einzahlen. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) ist deshalb der Pflegevorsorgefonds bei der Bundesbank angelegt worden. In diesem Pflegevorsorgefonds wird ein Anteil von 0,1 Prozentpunkten der Pflegeversicherungsbeiträge pro Jahr angelegt. Aktuell sind dies etwa 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Über einen Zeitraum von 20 Jahren soll so Geld angespart werden, um danach zu erwartende Beitragssteigerungen abzumildern. Der Ansparzeitraum von 20 Jahren ergibt sich daraus, dass die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1967 (sogenannte Babyboomer) mit 1,24 bis 1,36 Millionen Menschen deutlich stärker besetzt sind als die davor und danach liegenden Jahrgänge. Im Jahr 2034 erreicht der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr, nach dem die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein, deutlich ansteigt. Etwa 20 Jahre später rücken die erheblich schwächer besetzten Jahrgänge nach 1967 in das Pflegealter vor. Dementsprechend ist in dem Zeitraum nach 2034 eine besonders hohe Zahl von Pflegebedürftigen zu versorgen. Mit dem Pflegevorsorgefonds sollen mögliche Beitragssteigerungen gerade in dieser Zeit abgefedert werden.

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