Prüfdienst des Verbandes der
Privaten Krankenversicherung e. V.

Alle Informationen und Beiträge zum Thema

Definition

Stand: 07. Oktober 2021

Der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) übernimmt hinsichtlich der Durchführung von Qualitätsprüfungen die gleichen Aufgaben wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und ist mit den gleichen Befugnissen ausgestattet, um an Ort und Stelle zu überprüfen, ob die zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Qualitätsanforderungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) erfüllen.

Es fehlen Informationen oder Sie haben Anregungen?

Schreiben Sie uns

Themen A-Z

Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.

Es fehlen Informationen oder Sie haben Anregungen?

Schreiben Sie uns