

Professor Josef Hecken ist heute unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). In den 1990er Jahren hat er als enger Mitarbeiter des damaligen Arbeits- und Sozialministers Norbert Blüm die Entstehung der sozialen Pflegeversicherung begleitet. Im Interview blickt er zurück auf die damalige Zeit.
Herr Prof. Hecken, warum war die Absicherung der Pflegebedürftigkeit in Form einer neuen Sozialversicherung gerade damals so wichtig?
Prof. Hecken: Das allgemeine Lebensrisiko der Pflegebedürftigkeit kann natürlich jederzeit und unabhängig vom Alter durch Unfall oder durch Krankheit eintreten. Dies zumindest teilweise finanziell abzusichern, erschien seinerzeit dringend. Hintergrund waren einerseits die demografische Entwicklung und andererseits die Veränderungen familiärer und sozialer Strukturen. Zunehmend wurde deutlich, dass der Einzelne regelmäßig nicht imstande war, dieses Risiko der Pflegebedürftigkeit aus eigener Kraft zu bewältigen, ohne regelhaft zum Sozialhilfe- und damit zum Taschengeldempfänger zu werden. Trotz eines vorangegangenen erfüllten Arbeitslebens und auch bei Unterstützung durch die Familie oder sonstige Dritte.
Was bedeutete das für die Betroffenen und die Angehörigen?
Nicht nur große physische und psychische, sondern auch erhebliche finanzielle Belastungen. Es gab nur rudimentäre Unterstützungsleistungen bei häuslicher Pflege, etwa durch die gesetzliche Krankenversicherung, Steuererleichterungen und die Berücksichtigung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung sowie durch einzelne Landespflegegeldgesetze. Im Wesentlichen mussten die Pflegebedürftigen und ihre Familien die mit der Pflege verbundenen Belastungen selbst tragen. Diese waren regelmäßig so groß, dass vor allem stationäre Pflegebedürftigkeit die individuelle Leistungsfähigkeit oft überforderte. Deshalb waren ca. 80 Prozent der stationär versorgten Pflegebedürftigen in den alten Bundesländern und fast 100 Prozent in den neuen Bundesländern Sozialhilfeempfänger.
Warum war das eine Herausforderung für das System der sozialen Sicherung?
Der hohe Anteil von Sozialhilfeempfängern stand in elementarem Widerspruch zu den Grundsätzen dieses Systems. Die Sozialhilfe sollte ja nur subsidiär und im Ausnahmefall zur Behebung individueller Notlagen eintreten, wenn die übrigen Sozialleistungssysteme keinen ausreichenden Schutz gewährleisten. Sozialhilfe sollte nicht zur Regelleistung werden, denn sie führt auch zu einer sozialen Nivellierung. Der Pflegebedürftige wird letztlich zum Bittsteller, obwohl er in einem erfüllten Arbeitsleben jahrzehntelang Beiträge und Steuern zum Ausbau der sozialen Sicherungssysteme entrichtet hat. Hinzu kam, dass die Sozialhilfe auch unterhaltspflichtige Angehörige zur Kostenerstattung heranziehen konnte. Dies barg die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsbereitschaft des Einzelnen. Und es gefährdete die Akzeptanz der gesamten Wirtschafts- und Sozialordnung in sich.
Wie stellte sich die Situation der häuslichen Pflege und der Angehörigen dar?
Pflegebedürftige waren selbst bei lebensnotwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Unterstützung angewiesen. Dies verlangte erhebliche persönliche Opfer von Angehörigen, die diese Hilfeleistungen in der Häuslichkeit ganz oder teilweise erbracht haben. Häufig mussten und müssen die Pflegepersonen wegen des zeitlichen Aufwands ihre eigene Erwerbstätigkeit einschränken oder ganz aufgeben. Sie erleiden dadurch Einbußen in ihrer eigenen sozialen Absicherung. Deshalb drohte seinerzeit die Bereitschaft zur häuslichen Pflege zurückzugehen – mit der Folge, dass Pflegebedürftige zunehmend im stationären Kontext untergebracht und versorgt werden mussten.
Was war der Hebel, um die stationäre Pflege zu entlasten?
Vor allem der Auf- und Ausbau der ambulanten Pflegeinfrastruktur. Denn Pflege braucht ein durch ambulante soziale Dienste sowie teilstationäre und stationäre Einrichtungen gestütztes, flächendeckend sicheres und verlässliches Fundament. Ziel der Pflegeversicherung war dabei nicht die Einführung einer „Vollkasko-Versicherung“, sondern sie sollte dazu beitragen, die aus der Pflegebedürftigkeit entstehenden Belastungen zu mildern. Und sie sollte bewirken, dass zumindest die überwiegende Zahl der Pflegebedürftigen nicht mehr auf die damalige Sozialhilfe angewiesen sein sollte.
Welches Prinzip war noch wichtig?
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“: Als Leistungen sollten vorrangig Hilfen zur häuslichen Pflege zur Verfügung gestellt werden, um den Pflegebedürftigen möglichst lange das Verbleiben in der gewohnten häuslichen und familiären Umgebung zu ermöglichen.
Wie blicken Sie heute auf die damaligen Überlegungen?
Der bei der Einführung der sozialen Pflegeversicherung verfolgte Anspruch, das allgemeine Lebensrisiko der Pflegebedürftigkeit so abzusichern, dass es von der weit überwiegenden Mehrzahl der Betroffenen mit Hilfe der Versicherungsleistungen und aus eigenem Alterseinkommen bewältigt werden kann, ohne staatliche Fürsorgeleistungen zwingend in Anspruch nehmen zu müssen, war zu Beginn der 1990er Jahre ordnungspolitisch richtig und ist es auch heute noch. Und dabei übersehe ich keineswegs, dass durch die Entwicklungen in den letzten drei Jahrzehnten wieder ein starkes Anwachsen der Zahl der Pflegebedürftigen zu verzeichnen ist, die auf staatliche Unterstützung mit all ihren negativen Effekten angewiesen sind.
2025 feierte die soziale Pflegeversicherung 30-jähriges Bestehen. Was ist Ihres Erachtens aus Sicht der beruflichen Pflegenden besonders zu würdigen?
Der größte Erfolg ist für mich, dass es tatsächlich gelungen ist, ein sehr dichtes und in den Unterstützungs- und Hilfsangeboten differenziertes Netz an ambulanten Strukturen zu schaffen. So gelingt es, pflegende Angehörige deutlich zu entlasten. Und auch ohne familiäre oder nachbarschaftliche Unterstützung kann Pflegebedürftigen trotzdem sehr lange der Verbleib in der Häuslichkeit ermöglicht werden. Ohne die hohe Qualifikation, das große Engagement und die Empathie der beruflich Pflegenden, die oft in sehr belastenden Situationen arbeiten müssen, wäre dies nicht möglich. Denn es ist ja allgemein bekannt, dass durch minutengenaue Vorgaben für die Unterstützung der Pflegebedürftigen sehr oft in der Praxis ein enormer Leistungsdruck für die beruflich Pflegenden entsteht. Die oft schwer beeinträchtigten, hilflosen und einsamen Pflegebedürftigen sind eben Menschen und keine Maschinen und können deshalb auch nicht im Minutentakt betreut werden.
Die Pflegeversicherung wurde über die Jahre angepasst und verändert, weitere Reformen stehen an. Warum ist sie aus Ihrer Sicht unverzichtbar? Und warum ist sie auch in Zukunft eine wichtige Basis für die soziale Absicherung?
Wegen der steigenden Lebenserwartung wird der Anteil pflegebedürftiger Menschen zwangsläufig steigen, auch wenn nicht fälschlicherweise unterstellt werden darf, dass Alter zugleich Pflegebedürftigkeit bedeutet. Die Älteren werden in ihrer gesundheitlichen Verfassung vitaler als vorangegangene Generationen sein. Deshalb verschiebt sich die Häufigkeit der Pflegebedürftigkeit bezogen auf das Lebensalter eindeutig nach oben. Dies ist erfreulich, bedeutet aber mit Blick auf die steigende Lebenserwartung gleichwohl keine durchgreifende Entlastung. Deshalb brauchen die Menschen auch in Zukunft wirksame Entlastung, die den ursprünglich verfolgten Anspruch zu erfüllen vermag: dass – im Fall der Pflegebedürftigkeit – der durchschnittliche Rentenbezieher zusammen mit den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht als Bittsteller auf Fürsorgeleistungen des Staates angewiesen ist.