Im Wettbewerb um qualifizierte Pflegekräfte sind attraktive Arbeitsbedingungen ein entscheidender Faktor. Dazu gehört auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dennoch gibt es Unternehmen, die sich flexible Arbeitszeiten, einen abgestimmten Dienstplan oder Springerpools nicht leisten können oder wollen. Dies muss als betroffene Pflegekraft nicht zwangsweise mit einer Kündigung verbunden sein. Aber welche Rechte habe ich als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Barbara Susec arbeitet bei ver.di im Bereich Gesundheitswesen/Gesundheitspolitik und ist auf Fragen rund um Pflege spezialisiert. Im Praxisdialog am 15. Juni um 11 Uhr stellt sie die Rechte der Pflegekräfte vor und beantwortet im Austausch Ihre Fragen.