Neues zur Entlohnung nach Tarifen in der Langzeitpflege

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz wurden zugelassene Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ab dem 1. September 2022 eine Entlohnung mindestens in Höhe von Tarif zu zahlen. „Gute Pflege verdient gute Entlohnung. Dafür sorgen wir auch mit den heute veröffentlichten Richtlinien. Für viele Pflege- und Betreuungskräfte ist das eine deutliche Verbesserung“, sagt Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit.

Im Praxisdialog am 05. Mai um 14:30 Uhr erläutert Nadine-Michèle Szepan, Abteilungsleiterin beim AOK-Bundesverband, diese neuen Regelungen genauer. Seien Sie dabei und stellen Sie Ihre Fragen!