In der Pflege erfordert die Behandlung psychischer Erkrankungen ein besonderes Maß an Sensibilität. Dasselbe gilt folglich auch für den Einsatz von Psychopharmaka. Im Rahmen des Modellprogramms zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI wurde ein Vorhaben gefördert, in dem eine Handreichung im Umgang mit Psychopharmaka in der stationären und ambulanten Altenpflege erarbeitet wurde.
Projektleiterin Dr. Kerstin Kammerer vom Institut für Gerontologische Forschung e. V. (IGF Berlin) stellt Ihnen die Handreichung im Praxisdialog am 19. Januar um 11 Uhr vor.