

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist zum 1. Januar 2026 ein zentrales Reformvorhaben in Kraft getreten. Ein wichtiges Ziel ist es, vermeidbare bürokratische Aufwände in der Pflege spürbar zu reduzieren und Pflegefachpersonen sowie Einrichtungen zu entlasten. Zugleich leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der Pflegeberufe und zur Stärkung einer effizienten, qualitätsgesicherten Versorgung.
Insgesamt sollen durch das Gesetz jährliche Entlastungen für die Wirtschaft in Höhe von rund 98 Millionen Euro entstehen. Davon entfallen etwa 58 Millionen Euro auf eingesparte Bürokratiekosten, die insbesondere durch vereinfachte oder wegfallende Informationspflichten erzielt werden. Damit soll das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege maßgeblich zur Zielsetzung der Bundesregierung beitragen, die Bürokratiekosten für Unternehmen in dieser Legislaturperiode um 25 Prozent zu senken.
Eine zentrale Maßnahme im Gesetz betrifft die verpflichtenden Beratungsbesuche für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Diese müssen künftig nur noch halbjährlich statt vierteljährlich durchgeführt werden. Sofern darüber hinausgehender Beratungsbedarf besteht, haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 weiterhin die Möglichkeit, vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen. Durch die reduzierte Anzahl an Beratungen entfallen Informationspflichten bei Pflegediensten und sonstigen Beratungsstellen. Allein hierdurch können voraussichtlich Bürokratiekosten in Höhe von bis zu 6,5 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden. Zusätzlich profitieren Pflegekassen und private Versicherungsunternehmen von einem geringeren Bearbeitungsaufwand.
Einen besonders großen Entlastungseffekt bringt die künftig verpflichtende elektronische Übermittlung der Nachweisformulare über die Durchführung der Beratungen. Die Übermittlung an Pflegekassen, private Pflegeversicherungsunternehmen und Beihilfestellen soll ausschließlich digital oder maschinell verwertbar erfolgen. Für Pflegedienste und Beratungsstellen können sich dadurch jährliche Einsparungen von rund 50,5 Millionen Euro ergeben. Auch Pflegekassen und private Versicherungsunternehmen werden durch die Neuregelung voraussichtlich deutlich entlastet.
Darüber hinaus sieht das Gesetz weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor. Der Umfang der Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt. Dieses Prinzip gilt künftig ausdrücklich auch für Qualitätsprüfungen und schafft mehr Klarheit darüber, welche Dokumentationen tatsächlich erforderlich sind.
Um Prüfungen effizienter zu gestalten und die Versorgung möglichst wenig zu beeinträchtigen, werden Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste künftig frühzeitiger angekündigt. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und Medizinischen Diensten weiter verbessert werden, um Doppelprüfungen möglichst zu vermeiden. Prüfungen sollen stärker gebündelt und aufeinander abgestimmt erfolgen.
Für Einrichtungen mit einem hohen Qualitätsniveau bringt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zusätzliche Erleichterungen: Bestehen ambulante Pflegedienste oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen eine Qualitätsprüfung mit sehr guten Ergebnissen, verlängert sich der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung künftig von einem auf zwei Jahre.
Auch Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen insgesamt vereinfacht werden. Zu diesem Zweck wird beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen ein Kooperationsgremium eingerichtet. Zudem werden Verfahren zur Zulassung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) vereinfacht, um Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen.
Im Pflegevergütungsrecht ermöglichen neue Regelungen schlankere Verfahren und zügigere Vertragsabschlüsse. Melde- und Umsetzungsfristen – etwa im Zusammenhang mit tariflicher Entlohnung – werden verlängert und Meldeverfahren vereinfacht. Künftig soll bei Verhandlungen der Rahmenverträge zudem stets geprüft werden, wie Versorgungsprozesse durch Digitalisierung, Automatisierung oder Beschleunigung effizienter gestaltet und Doppelstrukturen vermieden werden können.
Beschleunigt werden sollen außerdem die Verfahren bei eilbedürftigen Pflegeanträgen, etwa in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Hospizen.