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Wie viel Personal braucht gute Pflege – und wie muss es zusammengesetzt sein? Das beschäftigt Politik, Wissenschaft und Praxis seit vielen Jahren. Seit 2023 gelten bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für die Langzeitpflege. Mit dem Modellprogramm zur Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 8 Abs. 3b SGB XI hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit Partnern einen weiteren Baustein geliefert, um Pflegeeinrichtungen systematisch und wissenschaftlich fundiert dabei zu unterstützen, ihr Personal auch entsprechend seiner Qualifikation einzusetzen.
Wie lassen sich Arbeitsbedingungen in der Pflege konkret verbessern – und zwar so, dass sie im Alltag spürbar entlasten? Diese Frage steht im Zentrum des Projekts GAP („Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“) der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, das im Rahmen eines Praxisdialogs zum Internationalen Tag der Pflegenden erneut in den Fokus gerückt war.
Der Internationale Tag der Pflegenden rückt die beruflich Pflegenden und ihre Perspektiven auf das Gesundheitssystem in den Mittelpunkt. Wir freuen uns, Ihnen an diesem besonderen Tag eine persönliche Grußbotschaft der Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, als Videonachricht zu übermitteln
Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege ist gestiegen: Wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, wurden 2025 rund 64.300 neue Ausbildungsverträge zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann abgeschlossen – ein Plus von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Digitalisierung in der Langzeitpflege gezielt voranbringen – das ist der Auftrag des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege beim GKV-Spitzenverband. Nun liegt erstmals ein Evaluationsbericht vor, der eine Zwischenbilanz zieht: Aufbau, Ausrichtung und erste Ergebnisse werden insgesamt als erfolgreich bewertet.
Viele pflegebedürftige Menschen können von rehabilitativen Maßnahmen profitieren und ihre Selbständigkeit stärken. Wie das im Pflegealltag gelingen kann, wurde im Konzept des „domino-coachings“ durch die domino-coaching Stiftung entwickelt und erprobt. Prof. Dr. Martin Heckelmann von der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin hat die Umsetzung dieses rehabilitativen Ansatzes wissenschaftlich evaluiert. Im Interview erläutert er, welche wirtschaftlichen Effekte sich für Leistungserbringer zeigen, und welche Einrichtungen langfristig profitieren könnten.
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist zum 1. Januar 2026 ein zentrales Reformvorhaben in Kraft getreten. Ein wichtiges Ziel ist es, vermeidbare bürokratische Aufwände in der Pflege spürbar zu reduzieren und Pflegefachpersonen sowie Einrichtungen zu entlasten. Zugleich leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der Pflegeberufe und zur Stärkung einer effizienten, qualitätsgesicherten Versorgung.
Mit dem Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz (BEEP) steht die Pflege vor einem tiefgreifenden Wandel. Erstmals wird gesetzlich geregelt, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich ausüben dürfen – orientiert an ihren erworbenen Kompetenzen. Zugleich zielt das Gesetz darauf ab, Pflegefachpersonen und Einrichtungen spürbar von Bürokratie zu entlasten.
Internationale Fachkräfte gewinnen und sie gut in den Arbeitsalltag einbinden: Worauf müssen Pflegeeinrichtungen achten, um den Prozess von der Anwerbung bis zur Einarbeitung fair zu gestalten? Und welche Rolle spielt das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“?