Pflegefachkräfte sollen künftig – gemäß ihren Qualifikationen – in der Versorgung mehr Befugnisse erhalten. Dazu ist Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach aktuell mit dem Deutschen Pflegerat e. V. und weiteren Verbänden aus der Langzeit- und Krankenpflege im Austausch, um einen Gesetzentwurf gemeinsam vorzubereiten. Auf der Altenpflegemesse in Essen betonte er die große Bedeutung des Gesetzesvorhabens.
Pflegende sind für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland unentbehrlich und aufgrund ihrer beruflichen oder hochschulischen Ausbildung sehr gut qualifiziert. Oft verfügen Pflegende nicht nur über eine, sondern über mehrere fachliche Weiterbildungen und eine große Patientennähe. Aktuell führen sie meist jedoch schon mehr Aufgaben aus, als sie rechtlich derzeit eigenständig dürfen. Pflegefachkräfte dürfen aktuell weniger, als sie können“, hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach bereits im Dezember betont, als das erste Eckpunktepapier zum Gesetz vorgestellt wurde. Mehr Informationen zum Eckpunktepapier finden Sie hier.
Auf der Altenpflegemesse, die vom 23. April bis 25. April 2024 in Essen stattfand, bekräftigte der Minister erneut den Paradigmenwechsel, der mit diesem Gesetzesvorhaben einhergeht: Pflegekräfte sollen künftig – gemäß ihren Qualifikationen in der Versorgung – mehr Befugnisse erhalten. „In Deutschland kann die Pflege deutlich mehr als sie darf. Hier haben wir einen großen Veränderungsbedarf. Nicht nur Pflegekräfte mit Hochschulausbildung, sondern auch examinierte Pflegekräfte sollen künftig mehr Kompetenzen erhalten. Damit wollen wir die Selbstständigkeit in der Pflege erhöhen“, sagte der Minister während einer Live-Schaltung aus Berlin nach Essen. Dies sei notwendig, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Gleichzeitig würde man so die Voraussetzung dafür schaffen, mit dem wachsenden Versorgungsbedarf von bis zu 7 Millionen Bedürftigen umzugehen, der durch eine zunehmend älter werdende Generation der Babyboomer entsteht.
Das Pflegekompetenzgesetz will hieran ansetzen. Entwickelt in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Pflegerat e.V., den Landespflegekammern, den Fachverbänden der Langzeit- und Akutpflege und weiteren relevanten Akteuren soll das Gesetz Pflegefachkräften mehr Handlungsautonomie ermöglichen und die Rahmenbedingungen schaffen, um den Pflegefachkräften als wichtiger Berufsgruppe in der Versorgung mehr Befugnisse zuzusprechen – von erweiterten heilkundlichen Aufgaben über Folgeverordnungen bis zur Pflegeprozessteuerung. Der Entwurf soll bis zur Sommerpause vorliegen. Das Gesetz habe sich zudem weiterentwickelt und bestehe jetzt aus zwei Teilen: Der erste Teil fokussiere auf die erweiterten Befugnisse der Pflegefachkräfte, der zweite Teil soll Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung beinhalten.
Die Art und Weise, wie das Gesetz entsteht, ist für das Bundesgesundheitsministerium zukunftsweisend: In enger Kooperation mit Expertinnen und Experten wird die Grundlage für den ersten Entwurf erarbeitet. In Arbeitsgruppen wurden und werden die Erfahrungen der Vergangenheit mit Modellprojekten zur Heilkundeübertragung ausgewertet. Außerdem wird erörtert, in welchen Bereichen die Befugnisse von Pflegefachkräften zum einen in der Primärversorgung, in der Langzeit- sowie in der Krankenhauspflege erweitert werden können.
Darüber hinaus soll diese Pflegereform auch die Leistungen variabler machen, so dass Pflegebedürftige besser und ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt werden können. Außerdem sollen gezielt Wohnformen gefördert werden, die eine Alternative sowohl zum betreuten Wohnen als auch zu den klassischen Pflegeheimen darstellen. Es sollen gemeinschaftliche Wohnformen mit Pflege bis zum Lebensende ermöglicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
In zwei Praxisdialogen am 14. und 22. Mai 2024 berichtete Dr. Martin Schölkopf, Leiter der Abteilung 4 (Pflegeversicherung und -stärkung) im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), über den aktuellen Stand des Fachaustausches mit den Fachverbänden und gab Einblicke dazu, warum und wie das BMG künftig die Kompetenzen in der Pflege stärken will. Hier finden Sie die Praxisdialoge.
Beim Deutschen Pflegetag 2023 haben wir beruflich Pflegende nach ihren Perspektiven gefragt. Hier sehen Sie einige davon – zum Teilen, Verbreiten, Weitersagen und Mitmachen. Unter dem #PflegeHatsDrauf kommunizieren wir gemeinsam für Wertschätzung in der Pflege. Pflege hat’s drauf – sprechen Sie drüber!