Ganz oben auf der Wunschliste der beruflich Pflegenden steht ein stabiler Internetzugang – der Voraussetzung für fast alle Maßnahmen der Digitalisierung ist. Besonders wichtig sind aus Sicht der beruflich Pflegenden die Einführung der elektronischen Patientenakte und eine elektronische Pflegeplanung und -dokumentation, da diese nach Einschätzung der Befragten im Arbeitsalltag in besonderem Maße entlastend wirken können (siehe Abb. 9).

 

Hintergrund zur Arbeitsplatzstudie

Für die im Auftrag des BMG durchgeführte Studie zur Arbeitsplatzsituation in der Akut- und Langzeitpflege wurden 5.500 beruflich Pflegende befragt und die Ergebnisse ausgewertet. Die Studie wurde von den Konsortien contec GmbH, IEGUS Institut, WifOR und der Ruhr-Universität Bochum sowie IGES Institut, IAW und Karla Kämmer Beratungsgesellschaft durchgeführt. Weitere zentrale Erkenntnisse finden Sie auf der Überblicksseite zum Projekt.  

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Abbildung 9: Eignung digitaler Unterstützung zur Entlastung beruflich Pflegender in angespannten Personalsituationen, IEGUS, 2022

Was tut die Bundesregierung?

Um die Digitalisierung und damit die Entlastung der beruflich Pflegenden voranzubringen hat der Gesetzgeber ein Förderprogramm für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen für die einmalige Anschaffung von digitaler und technischer Ausstattung (unter anderem Software, Hardware oder die Einrichtung eines WLAN-Netzes) beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. Zur Förderung der Digitalisierung kann im Zeitraum 2019 bis 2030 jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung einen einmaligen Zuschuss für digitale und technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen als Anteilsfinanzierung erhalten. Die Anträge sind an die zuständigen Pflegekassen zu richten. Gefördert werden bis zu 40 % der verausgabten Mittel, höchstens jedoch 12.000 EUR. Weitere umfangreiche Maßnahmen für die Digitalisierung in der Pflege wurden in der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege des BMG festgelegt. (Mehr Informationen)

Auf der Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) hat der GKV-Spitzenverband das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Hiermit sollen Hemmnisse der Digitalisierung in der Pflege analysiert, innovative Ideen geprüft und Lösungsoptionen für die Praxis der Langzeitpflege entwickelt werden.

Projekt "PflegeDigital 2.0"

Die Vermittlung pflegerischer Handlungs- und Fachsprachenkenntnisse in der pflegerischen Ausbildung spielt eine zentrale Rolle. Die HAW Hamburg hat deshalb bereits im Jahr 2020 das Projekt „PflegeDigital 2.0“ ins Leben gerufen, das durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert worden ist. In Kooperation mit der Knappschaft Kliniken GmbH war es Ziel des Projektes, eine modulare, mehrsprachige Lösung zum interaktiven Erlernen pflegerischer Handlungsprozesse zu entwickeln, in der auch Virtual-Reality-Technologie zum Einsatz kommt. Jetzt können Interessierte die Module kostenfrei nutzen.

Am häufigsten wurden die Fördermittel von den Pflegeeinrichtungen nach Angaben der befragten Leitungskräfte zur Anschaffung von Laptops, Notebooks oder Tablets sowie für die elektronische Pflegeplanung und -dokumentation genutzt (siehe Abb. 10).

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Abbildung 10: Häufigste Verwendung der Förderung der Digitalisierung nach § 8 Abs. 8 SGB XI (Leitungskräfte), IEGUS, 2022


Was können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflege tun?

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
  • Fokus auf die Technologien und den Umgang mit diesen legen, die den beruflich Pflegenden die Arbeit erleichtern und mitarbeiterorientierte Flexibilisierung ermöglichen (z.B. Erwerb von Pflegedokumentationssoftware, von Hardware wie PCs, Laptops und Bildschirme oder die Umstellung auf digitale Pflegedokumentation, Abrechnungssoftware)
  • Beschäftigte bei der Testung, Auswahl und Implementierung beteiligen
  • Schulungen der Beschäftigten im Umgang mit neuen Technologien
  • Förderung der Digitalen Gesundheitskompetenz (Digital Health Literacy)

Hier finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Unterstützung

Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen (§ 8 Abs. 8 SGB XI).