Förderung von Pflegenetzwerken

Die Pflegeversicherung fördert die Gründung von regionalen Pflegenetzwerken nach § 45c Absatz 9 SGB XI, um Pflegebedürftige noch besser zu versorgen und ihre Angehörigen und Pflegepersonen zu unterstützen. Doch was braucht es für ein Pflegenetzwerk? Wann greift die Förderung? Und wann ist eine Antragstellung sinnvoll?

Darüber möchten sich Andrea Kaufmann, Referentin für sozialräumliche pflegerische Versorgungsstrukturen, und Katharina Wiegmann, Projektleitung bei der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ), mit Ihnen austauschen – in unserem ersten Dialog zur Förderung von Pflegenetzwerken am 25. März um 11 Uhr.

Mehr zum Thema Pflegenetzwerke finden Sie außerdem in diesem Flyer.