“Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen. Die Reform ergänzt eine Reihe mehrerer Gesetzinitiativen in der Pflege, mit denen wir uns darauf einstellen, dass in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen Pflege benötigen. Pflege braucht gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen. Dafür sorgen wir.”
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 4. September 2024 zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz

Es wird eine moderne einheitliche Pflegefachassistenzausbildung geschaffen, die in ganz Deutschland nach den identischen Regeln funktioniert und bundesweit anerkannt sein wird. Mit dem heute beschlossenen Pflegefachassistenzgesetz, dem geplanten Pflegekompetenzgesetz und einem Pflege-Masterstudiumgesetz modernisieren wir die Pflegeausbildung und schaffen einen hochattraktiven Beruf mit klaren Entwicklungsperspektiven.

Für Sie zusammengefasst hier die wesentlichen Inhalte des neuen Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes:

  1. Es wird ein modernes, eigenständiges und einheitliches Berufsbild als Heilberuf i. S. d. Art. 74 Nr. 19 GG mit klaren Kompetenzen geschaffen.
  2. Eine generalistische Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent oder Pflegefachassistenzperson.
  3. Die Ausbildung dauert 18 Monate (in Teilzeit 36 Monate). Wer berufliche Vorerfahrung hat, soll auf 12 Monate oder weniger verkürzen können.
  4. Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Eine Zulassung ohne Schulabschluss ist auch möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung stellt.
  5. Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen:
    1. Pflegeheime
    2. ambulante Pflegedienste
    3. Krankenhäuser.

      Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich.
  6. Auszubildende erhalten zukünftig einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. (Bisher erhielt nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.)
  7. Die Finanzierung wird wie im Pflegeberufegesetz geregelt, d. h. durch Ausbildungsfonds auf Landesebene und eine Umlagefinanzierung mit Länderbeteiligung. Die Nutzung der bestehenden Strukturen ermöglicht eine einfache Umsetzung in den Ländern.
  8. Die Ausbildung soll zum 1. Januar 2027 starten, das Finanzierungsverfahren beginnt aufgrund des notwendigen Vorlaufs schon zum 1. Januar 2026. Übergangsregelungen stellen sicher, dass auf landesrechtlicher Grundlage begonnene Pflegehilfe oder Pflegeassistenzausbildungen abgeschlossen werden können.
     

Die neuen Regelungen werden unmittelbar positive Auswirkungen haben:
Die neue einheitliche Pflegefachassistenzausbildung wird helfen,

  • den Einstieg in den Pflegeberuf zu erleichtern,
  • mehr Menschen für den Beruf zu begeistern,
  • Pflegefachkräfte zu entlasten,
  • den hiesigen Pflegeberuf für ausländische Pflegekräfte attraktiver zu machen und
  • ermöglicht eine bundesweite berufliche Mobilität.

Mehr Informationen zum Gesetz lesen Sie hier:

Das Pflegenetzwerk Deutschland wird Sie weiter zum Pflegereformpaket informieren.