Verlängerter Prüfrhythmus: Anreiz für mehr Pflegequalität
Das gesetzlich festgelegte System der Qualitätssicherung ist also nicht mehr nur als reines Kontrollinstrument angelegt, sondern motiviert Einrichtungen, stetig an der Pflegequalität zu arbeiten. Drößler verweist dazu auch auf § 114c SGB XI. Demnach können Pflegeeinrichtungen mit sehr guten Bewertungen künftig nur noch alle zwei Jahre statt jährlich geprüft werden – vorausgesetzt die vorangegangenen Erhebungen der Indikatoren und die letzte Prüfung durch den Medizinischen Dienst oder Careproof (Prüfdienst der PKV) hatten gute Ergebnisse. „Das setzt wichtige Anreize für Pflegeeinrichtungen kontinuierlich gute Qualität zu liefern“, ist sich Drößler sicher. Zugleich trägt der verlängerte Prüfrhythmus auch dazu bei, Aufwand zu reduzieren und dem Personal wieder mehr Gestaltungsraum für die eigentliche Pflege verschaffen zu können. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten, wie Drößler unterstreicht: „Pflegeeinrichtungen, die sich aktiv mit Qualitätsmanagement auseinandersetzen und das als wichtigen Aspekt ihres Selbstverständnisses und als Struktur begreifen, profitieren langfristig und verbessern die Versorgung der Pflegebedürftigen nachweislich.“