Pflegeversicherung 2025: Erhöhte Leistungen und Orientierung auf einen Blick
Welche Leistungen umfasst die Pflegeversicherung und was wurde bisher erreicht? Der Online-Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit bietet eine klare Übersicht, insbesondere über die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung - von Pflegegeld und Pflegesachleistungen (ambulant und stationär) bis hin zu Unterstützungsangeboten für die häusliche Pflege. Damit erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei allen Fragestellungen rund um die Themen “Pflege” und “Leistungen der Pflegeversicherung” eine Hilfestellung. 

Wichtig ist, dass zum 1. Januar 2025 alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich – um 4,5 % erhöht werden. So bleibt die Pflege zukunftsfähig und besser abgesichert. 

Die neuen Leistungsbeträge können Sie im Detail auf der Homepage des BMG abrufen.
Mehr erfahren auf den Seiten des BMG.  


Neue Förderung für die regionale Unterstützung im Quartier
Der GKV-Spitzenverband hat im Einvernehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und den Ländern Empfehlungen für neue Modellvorhaben beschlossen und veröffentlicht, die nach § 123 SGB XI förderfähig sind und sich an Akteurinnen und Akteure mit Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier richten. Ab 2025 können Länder und Kommunen gemeinsam mit der Pflegeversicherung über ein neu geschaffenes Budget Modellvorhaben fördern. Für die Förderung zu gleichen Teilen stehen von Seiten der Pflegeversicherung jährlich bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung, um Bürgerinnen und Bürger durch innovative Maßnahmen zu entlasten und regionale Strukturen in der Pflege zu stärken. 
Ziel ist es, Pflegebedürftige, Angehörige und Nahestehende vor Ort besser zu unterstützen, den Zugang zu Pflegeangeboten zu verbessern und innovative Konzepte zur Stärkung der häuslichen Pflege sowie ehrenamtlicher Strukturen zu fördern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Vernetzung von Pflegeangeboten und der Entwicklung präventiver Maßnahmen.

Interessierte finden hier mehr Details.


Neustart der Fachkommission Pflegeberufe
Am 19. November 2024 hat sich die neue Fachkommission Pflegeberufe konstituiert. Die ehrenamtlichen Mitglieder – elf Expertinnen und Experten aus Praxis, Wissenschaft und Lehre – werden in den nächsten fünf Jahren wichtige Rahmenlehrpläne und Ausbildungspläne für die Pflegeausbildung erarbeiten. Diese Empfehlungen sind essenziell für Pflegeschulen und Träger, um qualitativ hochwertige Ausbildungen zu sichern und weiterzuentwickeln. 

Mehr erfahren auf den Seiten des BMG.


Aktionsplan für ein barrierefreies Gesundheitswesen 
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat Anfang Dezember den Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorgelegt und an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herrn Jürgen Dusel, sowie an Frau Verena Bentele, VdK-Präsidentin und Vorsitzende des Sprecherinnenrats des  Deutschen Behindertenrats, übergeben. Der Aktionsplan zeigt konkrete Maßnahmen auf, um den Abbau von Barrieren zu fördern, barrierefreie Informationen anzubieten und spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Er umfasst auch die Langzeitpflege. Hier sollen pflegerische Angebote und Strukturen ausgebaut werden. Dabei wird das BMG darauf hinwirken, dass entsprechende Unterstützungsmaßnahmen und Unterstützungsstrukturen vor Ort und im Quartier entstehen. Zudem sollen der barrierefreie Zugang zur Pflegeberatung und die Verfügbarkeit barrierefreier Informationen weiter verbessert werden. Für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ferner bis zum 31. März 2027 die Möglichkeit, jeden zweiten Beratungsbesuch auf ihren Wunsch per Videokonferenz durchzuführen zu lassen. 

Mehr erfahren auf den Seiten des BMG.