Abbildung einer Frau, die vor einem Computerbildschirm steht und ein Videogespräch mit einem Mann führt. Sprechblasen deuten auf ein Gespräch hin. Der Hintergrund zeigt abstrakte rote und orangefarbene Netzwerkgrafiken.

Bislang gibt es kaum wissenschaftliche Erkenntnisse zur Telepflege in der Langzeitpflege. Um das zu ändern, hat das Bundesministerium für Gesundheit den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) damit beauftragt, das Modellprogramm zur Erprobung der Telepflege nach § 125a SGB XI durchzuführen. Ziel ist es, telepflegerische Anwendungsfelder zu identifizieren und parallel zu evaluieren, inwieweit Telepflege pflegebedürftige Menschen und deren An- und Zugehörige als auch das Pflegepersonal in der pflegerischen Versorgung entlastet und unterstützt.

Im digitalen Praxisdialog am 23. Oktober stellte Britta Gräfe (GKV-SV) das Programm und seine zwölf Projekte vor, insbesondere mit Blick auf die videogestützte Beratung in der Häuslichkeit nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Praxiseinblicke in einzelne Aspekte der Telepflege etwa im ambulanten Bereich gaben Susanne Pinkerton (Fachliche Vorständin Diakonie ambulant Schwarzwald-Baar e.V.), Ulrike Tatar (Ambulanter Pflegedienst Cordi Esse) und Kai Käßhöfer (Sozialstation Evangelische Stadtmission Karlsruhe).

Die Präsentation zum Vortrag von Britta Gräfe finden Sie hier zum Download.
Die Präsentation zum Vortrag von Ulrike Tatar finden Sie hier zum Download.
Die Präsentation zum Vortrag von Susanne Pinkteron und Kai Käßhöfer finden Sie hier zum Download.
 

Praxisdialoge

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