Eine der zentralen Erkenntnisse aus der Arbeitsplatzstudie: Beruflich Pflegende wünschen eine Stärkung der eigenen Profession und Kompetenzen, aber auch durch bessere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Mittlerweile kann man viele verschiedene Ausbildungswege in der Pflege wählen, die grundsätzlich vielfältige Karrieremöglichkeiten auch auf akademischem Niveau ermöglichen. Insbesondere eine hochschulische Qualifikation als alternativer Qualifizierungsweg wirkt sich nach der ausgewerteten Fachliteratur auf die Beschäftigung und Erwerbsbiografien von beruflich Pflegenden aus. Die Ergebnisse der Befragungen zeigen deutlich, dass neben einer verstärkten Akademisierung auch Weiterbildungsmöglichkeiten und andere Aufstiegschancen zentral für die Berufsattraktivität und die Verbesserung der Pflegequalität sind.
Für die im Auftrag des BMG durchgeführte Studie zur Arbeitsplatzsituation in der Akut- und Langzeitpflege wurden 5.500 beruflich Pflegende befragt und die Ergebnisse ausgewertet. Die Studie wurde von den Konsortien contec GmbH, IEGUS Institut, WifOR und der Ruhr-Universität Bochum sowie IGES Institut, IAW und Karla Kämmer Beratungsgesellschaft durchgeführt. Weitere zentrale Erkenntnisse finden Sie auf der Überblicksseite zum Projekt.
Auch die oftmals mit einer Weiterbildung verbundene Erhöhung von Gestaltungskompetenzen sowie eine größere Handlungsautonomie führen nach der Literaturauswertung zu einer verstärkten Berufsbindung. Ferner wird im Rahmen der Befragung deutlich, dass die Pflege für ihr professionelles Handeln, für das es fachliche Kompetenzen braucht, durchgängig von den Befragten als nicht ausreichend gesellschaftlich anerkannt und wertgeschätzt wahrgenommen wird.
Das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) ist in seinen wesentlichen Teilen Anfang Januar 2024 in Kraft getreten. Danach erhalten Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht. Gleichzeitig erweitert das Gesetz das Ausbildungsprofil für die akademisierten Pflegekräfte. Erstmalig sind verbindliche erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert. Das Pflegestudium soll – neben der beruflichen Ausbildung – eine attraktive Ausbildung sein und mehr Personen mit Hochschulzugangsberechtigung dazu bewegen, eine hochschulische Pflegeausbildung zu absolvieren. Darüber hinaus soll die Digitalisierung in der Pflegeausbildung weiter gestärkt werden. Dies betrifft zum Beispiel die ausdrückliche Ermöglichung digitaler Unterrichtsformen.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Handlungsautonomie von Pflegefachpersonen zu stärken, mehr Selbstständigkeit im Pflegeprozess zu ermöglichen und damit die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. Auf Grundlage der Konzertierten Aktion Pflege wurden wichtige gesetzliche Maßnahmen umgesetzt, um die Versorgungstätigkeit von Pflegefachpersonen zu erweitern. Außerdem wird die akademische Pflegeausbildung mit der Umsetzung des Pflegestudiumstärkungsgesetz gestärkt.
Mit einem dreiteiligen Gesamtpaket bestehend aus Pflegefachassistenzeinführungsgesetz, Pflegekompetenzgesetz und Advanced Practice Nurse (APN)- Gesetz geht die Bundesregierung die Modernisierung der Pflegeberufe auf allen Qualifikationsebenen an. Ziel ist ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem im Pflegebereich. Der Pflegeberuf ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung in der Fläche, insbesondere für den ländlichen Raum. Mehr erfahren:
Auch hier haben die Ergebnisse der praktischen Erprobung der 18 Indikatoren für gute Arbeitsplätze in der Pflege in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gezeigt, dass die Arbeitgeberattraktivität in der Pflege auch durch betriebliche Maßnahmen in den Bereichen Personalentwicklung (strukturelles Empowerment, Verbesserung der Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten) sowie der Veränderung der Arbeitsorganisation zum Beispiel durch die Schaffung individueller Gestaltungsspielräume gesteigert werden kann.