Mittlerweile kann man viele verschiedene Ausbildungswege in der Pflege wählen, die grundsätzlich vielfältige Karrieremöglichkeiten auch auf akademischem Niveau ermöglichen. Insbesondere eine hochschulische Qualifikation als alternativer Qualifizierungsweg wirkt sich nach der ausgewerteten Fachliteratur auf die Beschäftigung und Erwerbsbiografien von beruflich Pflegenden aus. Die Ergebnisse der Befragungen zeigen deutlich, dass neben einer verstärkten Akademisierung auch Weiterbildungsmöglichkeiten und andere Aufstiegschancen zentral für die Berufsattraktivität und die Verbesserung der Pflegequalität sind.

Hintergrund zur Studie

Für die im Auftrag des BMG durchgeführte Studie zur Arbeitsplatzsituation in der Akut- und Langzeitpflege wurden 5.500 beruflich Pflegende befragt und die Ergebnisse ausgewertet. Die Studie wurde von den Konsortien contec GmbH, IEGUS Institut, WifOR und der Ruhr-Universität Bochum sowie IGES Institut, IAW und Karla Kämmer Beratungsgesellschaft durchgeführt. Weitere zentrale Erkenntnisse finden Sie auf der Überblicksseite zum Projekt.

Auch die oftmals mit einer Weiterbildung verbundene Erhöhung von Gestaltungskompetenzen sowie eine größere Handlungsautonomie führen nach der Literaturauswertung zu einer verstärkten Berufsbindung. Ferner wird im Rahmen der Befragung deutlich, dass die Pflege für ihr professionelles Handeln, für das es fachliche Kompetenzen braucht, durchgängig von den Befragten als nicht ausreichend gesellschaftlich anerkannt und wertgeschätzt wahrgenommen wird.

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Mehr Infos zum Pflegestudiumsstärkungsgesetz (PflStudStG)

Das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) ist in seinen wesentlichen Teilen Anfang Januar 2024 in Kraft getreten. Danach erhalten Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht. Gleichzeitig erweitert das Gesetz das Ausbildungsprofil für die akademisierten Pflegekräfte. Erstmalig sind verbindliche erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert. Das Pflegestudium soll – neben der beruflichen Ausbildung – eine attraktive Ausbildung sein und mehr Personen mit Hochschulzugangsberechtigung dazu bewegen, eine hochschulische Pflegeausbildung zu absolvieren. Darüber hinaus soll die Digitalisierung in der Pflegeausbildung weiter gestärkt werden. Dies betrifft zum Beispiel die ausdrückliche Ermöglichung digitaler Unterrichtsformen.

Was tut die Bundesregierung?

Die Bundesregierung setzt sich bereits dafür ein, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu stärken, mehr Selbstständigkeit im Pflegeprozess zu ermöglichen und damit die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. Auf Grundlage der Konzertierten Aktion Pflege wurden wichtige gesetzliche Maßnahmen umgesetzt, um die Versorgungstätigkeit von Pflegefachpersonen zu erweitern. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde zudem vereinbart, die professionelle Pflege durch heilkundliche Tätigkeiten zu ergänzen, die hochschulische Pflegeausbildung zu stärken und eine Ausbildungsvergütung auch für das Pflegestudium vorzusehen. Im Pflegestudiumsstärkungsgesetz (PflStudStG) wurden diese Maßnahmen umgesetzt, es ist seit Januar 2024 in Kraft.  Mit dem aktuellen Vorhaben für ein Pflegekompetenzgesetz soll eine weitere Professionalisierung der Pflege, ihrer Aufgaben und Befugnisse in der Versorgung auf allen Qualifikationsniveaus – von der Pflegefachperson mit Ausbildung bis zur Pflegefachperson mit Masterabschluss – ermöglicht werden. Pflegefachkräfte können häufig mehr Aufgaben ausführen als sie rechtlich derzeit eigenständig dürfen. Der Pflegeberuf ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung in der Fläche, insbesondere für den ländlichen Raum. Mehr erfahren:


Was können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflege tun?

Auch hier haben die Ergebnisse der praktischen Erprobung der 18 Indikatoren für gute Arbeitsplätze in der Pflege in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gezeigt, dass die Arbeitgeber- attraktivität in der Pflege auch durch betriebliche Maßnahmen in den Bereichen Personalentwicklung (strukturelles Empowerment, Verbesserung der Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten) sowie der Veränderung der Arbeitsorganisation zum Beispiel durch die Schaffung individueller Gestaltungsspielräume gesteigert werden kann.