Ab dem 1. Juli 2025 ist eine Anbindung aller Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege an die Telematikinfrastruktur (TI) gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll die Kommunikation und Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure im Gesundheitsbereich besser, einfacher, schneller und sicherer werden. Ziel ist es, dass die Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Pflegeeinrichtungen mit einem Leitfaden.
Bessere Kommunikation, kürzere Wege, mehr Zeit für die Pflege: Das wünschen sich die beruflich Pflegenden ebenso wie die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Hier kann die Digitalisierung zu einer wesentlichen Verbesserung beitragen. Die Bundesregierung hat dafür mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) die Grundlage geschaffen: Die Pflegeeinrichtungen der professionellen Langzeitpflege werden sukzessive an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Ziel ist es, eine digitale Vernetzung zwischen allen Beteiligten zu erreichen – von Pflegeeinrichtungen über Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser bis hin zu Apotheken und weiteren Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen. Damit wird die Kommunikation nicht nur im medizinischen, sondern auch im Pflegebereich besser und sicherer, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen gestärkt und Prozesse effizienter gestaltet.
Konkret heißt das: Pflegedienste, Heime und Tagespflegen müssen zum 1. Juli 2025 an die TI angeschlossen sein. Der GKV-Spitzenverband hat dazu einen Leitfaden erarbeitet und veröffentlicht, der praktische Tipps zur Umsetzung bereitstellt. (Hier erhalten Sie Details zum Leitfaden.) In diesem kompakten Dokument werden nicht nur wichtige Fragen zur Vorbereitung und Nutzung der TI-Anwendungen oder zur Zusammenarbeit mit Primärsystemanbietern beantwortet. Der Leitfaden beinhaltet auch einen Musterprozess, der alle wichtigen Schritte der Einbindung benennt und praktische Hinweise bei der Umsetzung gibt.
Durch die Telematikinfrastruktur wird die Kommunikation zwischen Pflegeeinrichtungen und anderen Leistungserbringern im Gesundheitsweisen schneller und einfacher. Wichtige Daten wie Diagnosen, Medikationspläne und Therapiepläne können schnell ausgetauscht werden. Verzögerungen und Missverständnisse bei der Übermittlung von Informationen reduzieren sich erheblich, was insbesondere bei Notfällen und akutem Handlungsbedarf von Vorteil ist.
Pflegeeinrichtungen erhalten über die TI direkten Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan. Das minimiert Medikationsfehler und erhöht die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Pflegefachkräfte können Medikationsänderungen sofort einsehen und sich bei Unsicherheiten rasch rückversichern.
Durch den schnellen Zugriff auf Gesundheitsdaten können Pflegekräfte Entscheidungen treffen, die auf aktuellen Informationen basieren. Dies erhöht die Qualität der Pflege und verbessert die Patientenergebnisse. Der elektronische Zugriff auf Gesundheitsdaten ermöglicht eine präzise und personalisierte Versorgung, was den Pflegeprozess effizienter und sicherer macht.
Pflegekräfte müssen weniger Zeit für die Dokumentation und den Datenaustausch aufwenden, da alle wichtigen Daten digital und zentral verfügbar sind – und nicht an mehreren Stellen erfasst werden. Administrative Aufgaben, wie die Beantragung von Verordnungen oder das Einsehen medizinischer Dokumente, sind direkt über die TI möglich, was die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals verringert.
Die deutsche Telematikinfrastruktur hat hohe Sicherheitsstandards, sodass der Datenschutz der Patientinnen und Patienten gewahrt bleibt. Alle Zugriffe und Datenübertragungen werden streng protokolliert. Pflegeeinrichtungen profitieren von einem sicheren und standardisierten Austausch von Gesundheitsdaten, was das Vertrauen der Betroffenen in die digitale Pflege stärkt.
Der elektronische Notfalldatensatz ermöglicht Pflegeeinrichtungen einen schnellen Zugriff auf wichtige medizinische Informationen, falls sich der Gesundheitszustand eines Patienten oder einer Patientin verschlechtert. Dies ist gerade dann wichtig, wenn Informationen wie Allergien, chronische Erkrankungen oder aktuelle Medikationen schnell verfügbar sein müssen.
Die elektronische Patientenakte ermöglicht es Pflegefachpersonen, wichtige Informationen wie durchgeführte Maßnahmen oder Beobachtungen einzutragen. Dies sorgt für eine umfassende Dokumentation pflegerelevanter Informationen. Sofern die pflegebedürftige Patientin oder der pflegebedürftige Patient auch der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt Zugriff erteilt hat, kann diese oder dieser stets auf die aktuellsten Pflegeberichte zurückgreifen, was den Versorgungsprozess erleichtert.
Wichtig ist: Nur die Patientinnen und Patienten entscheiden, wer auf ihre ePA zugreifen darf. Dabei können auch der Zeitraum und die Dokumente definiert werden, auf die Zugriff gegeben werden soll.
Die TI ermöglicht Pflegeeinrichtungen eine effizientere Abrechnung mit den Kranken- und Pflegekassen. Viele Prozesse können zukünftig verlässlich und umfänglich digital ablaufen. Damit wird Bürokratie abgebaut, das Tempo bisher langsamer Prozesse erhöht und unnötige Kosten gespart. Die Vereinheitlichung und Digitalisierung der Prozesse reduziert Fehler und ermöglicht eine transparente Nachverfolgung der abrechnungsrelevanten Leistungen.