Pflegefachpersonen und Auszubildende wurden nach ihrer aktuellen monatlichen Vergütung sowie aus ihrer Sicht im Vergleich zu anderen Berufsgruppen als angemessen empfundenen Vergütung befragt. Im Durchschnitt wird von Pflegefachpersonen ohne Leitungsverantwortung eine um 37 Prozent und bei Pflegefachpersonen mit Leitungsfunktion eine um 30 Prozent höhere Bezahlung als angemessen betrachtet. Der Wunsch nach einer besseren Bezahlung ist gerade bei Berufsanfängerinnen und -anfängern sowie Auszubildenden sehr ausgeprägt.

Hintergrund zur Arbeitsplatzstudie

Für die im Auftrag des BMG durchgeführte Studie zur Arbeitsplatzsituation in der Akut- und Langzeitpflege wurden 5.500 beruflich Pflegende befragt und die Ergebnisse ausgewertet. Die Studie wurde von den Konsortien contec GmbH, IEGUS Institut, WifOR und der Ruhr-Universität Bochum sowie IGES Institut, IAW und Karla Kämmer Beratungsgesellschaft durchgeführt. Weitere zentrale Erkenntnisse finden Sie auf der Überblicksseite zum Projekt.  

Eine besondere Bedeutung hat die Bezahlung aus Sicht der beruflich Pflegenden auch für die Gewinnung von Quereinsteigerinnen und -einsteigern sowie Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern: Für sie sei die Bezahlung ein besonders wichtiger Faktor für eine Beschäftigung in der Pflege (siehe Abb. 4).

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Abbildung 4: Priorität der Themenfelder zur Förderung der Berufsrückkehr nach Setting (Nicht-Leitungskräfte), IEGUS 2022

Dabei ist wichtig: In den letzten Jahren sind die Löhne in der Pflege kontinuierlich gestiegen. In Krankenhäusern wird bereits seit vielen Jahren im Branchenvergleich überdurchschnittlich gut bezahlt, sowohl im Helfer- als auch im Fachkraftbereich. Auch die Bezahlung in der Alten- bzw. Langzeitpflege ist in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen – auch schon vor Einführung der Verpflichtung zur Zahlung nach Tarif (siehe Abb. 5). Sie hat mittlerweile bei den Fachkräften das Durchschnittsniveau über alle Branchen überschritten. Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen verdienen bereits heute mehr als Auszubildende in allen anderen Branchen. Im Jahr 2022 lag ihr Monatsverdienst nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schnitt bei 1.139 EUR brutto. Zum Vergleich: Im Handwerk lag der Monatsverdienst der Auszubildenden im Schnitt bei 901 Euro.

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Abbildung 5: Entwicklung der monatlichen Bruttoentgelte in ausgewählten Pflegeberufen in Deutschland im Vergleich, 2012-2021, IAB, 2022

Was tut die Bundesregierung?

Seit dem 1. September 2022 gilt in der Alten- bzw. Langzeitpflege die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Entlohnung mindestens in Höhe von Tariflohn. Von den Pflegeeinrichtungsträgern wird erwartet, dass dadurch – je nach Ausgangssituation – die Entlohnung um bis zu 30 Prozent steigen könnte. Das BMG wird diese Verpflichtung bis Ende 2025 evaluieren und vor allem prüfen, wie sich die Entlohnung in der Altenpflege – auch im Vergleich zur Krankenpflege – verbessert hat. Im Krankenhausbereich sind Tarifbindung und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen hingegen bereits weit verbreitet. Auch der Pflegemindestlohn wird zum 1. Mai 2024 weiter steigen: Er beträgt dann für Pflegehilfskräfte 15,50 Euro, für mindestens einjährige qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und für Pflegefachkräfte 19,50 Euro.

Was können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflege tun?

Auch andere Verbesserungen bei der Bezahlung werden sowohl von beruflich Pflegenden in der Langzeitpflege als auch im Krankenhaus als wichtig für die Attraktivität des Berufs angesehen. Besonders attraktiv sind Zuschläge für die kurzfristige Übernahme eines Dienstes sowie erhöhte Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge (siehe Abb. 6). Hier gibt es für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflege noch Potenziale, um ihre Attraktivität bei der Bezahlung zu steigern.

Entlohnung nach Tarif in der Langzeitpflege

Das Wichtigste für Pflege- und Betreuungskräfte und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf einen Blick.

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Abbildung 6: Bewertung von vergütungsbezogenen Maßnahmen nach Setting, IEGUS, 2022