Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ weckt hohe Erwartungen – vor allem bei Angehörigen von zu pflegenden Personen. Doch in der Praxis zeigt sich, dass nicht alle diese Erwartungen erfüllt werden können. Trotzdem hat das Modell Zukunft. Die wichtigsten Aspekte auf einen Blick.
Der Volksmund nennt es „24-Stunden-Pflege“, die offizielle Bezeichnung dieser Versorgungsform lautet „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG)“ oder „Betreuung im häuslichen Umfeld (BihU)“. Für Laien ist diese Sprachregelung allerdings missverständlich. Denn der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ suggeriert, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr für eine pflegebedürftige Person sorgt. Doch das ist legal nicht möglich. Denn auch für Angestellte in dieser Versorgungsform gilt das Arbeitszeitgesetz, das eine maximal zulässige Wochenarbeitszeit mit maximal 60 Stunden festlegt.
Wie mit diesen und anderen Rahmenbedingungen in der Praxis der Betreuung – vorwiegend durch Frauen aus dem osteuropäischen Raum - konkret umgegangen wird, erläutert Juliane Bohl. Als Mitglied des Vorstands bei der Hausengel Holding AG benennt sie stellvertretend für viele andere Anbieter dieser Versorgungsform in Deutschland mehrere Herausforderungen dieses Betreuungsmodells:
Trotz dieser Herausforderungen ist das Modell der Betreuung im häuslichen Umfeld hierzulande verbreitet – und die Vermittlungsagenturen haben sich seit den 1990-er Jahren erheblich professionalisiert. Eine große Zahl von Einrichtungen, Agenturen und Selbstständigen sind im Markt. Die Perspektiven für das Modell fasst Juliane Bohl so zusammen:
Mehr Informationen zur professionellen Beratung und finanziellen Unterstützung im Kontext häuslicher Pflege – gibt es beim BMG hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html
Im Praxisdialog am 26. Januar um 11 Uhr stellt Juliane Bohl Perspektiven aus der Praxis für die 24-Stunden-Betreuung vor. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch.