Abbildung einer Person mit verschränkten Armen, die eine Maske trägt, umgeben von abstrakten Molekül- und Virusformen. Links ist ein Dokument sichtbar. Der Hintergrund zeigt verbundene orange und violette Punkte, die wissenschaftliche Konzepte symbolisieren.

Bis Anfang April waren Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die im Rahmen des Herbstkonzeptes geforderten Maßnahmen zum Schutz von Pflegebedürftigen und in der Pflege Beschäftigten umzusetzen. Nun liegen Ergebnisse einer Online-Umfrage vor, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt wurde, und mit der die Umsetzung des Herbstkonzepts in der Praxis evaluiert werden sollte.

Zum Schutz der Pflegebedürftigen und auch der Beschäftigten in der Pflege vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 waren für den Herbst und Winter 2022 in § 35 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz Maßnahmen festgelegt worden, die als „Herbstkonzept“ entwickelt und zusammengefasst worden waren. Die Einrichtungsleitungen von stationären Pflegeeinrichtungen waren danach verpflichtet, für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine oder mehrere Beauftragte zu benennen, die sich bei der Pandemiebekämpfung um die Koordinierung der Impfungen, der Testungen, der Hygieneanforderungen und der antiviralen Medikation kümmern. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben der benannten Personen wurden vom Qualitätsausschuss Pflege „Pflegefachlich orientierte Grundlagen und Verfahrenshinweise“ festgelegt. So sollte eine bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung in den Einrichtungen unterstützt werden. Die Aufgabenwahrnehmung durch Pflegekräfte wird bis einschließlich April 2023 nach § 150c SGB XI durch gestaffelte finanzielle Sonderleistungen für zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen zur Anerkennung und Umsetzung zusätzlicher Aufgaben nach § 35 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes unterstützt. Die entsprechenden Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass die Auswirkungen der Pandemie in den Pflegeeinrichtungen in diesem Winter deutlich milder ausgefallen sind als in den beiden Vorjahren. Dies ist maßgeblich auf das große Engagement der Einrichtungen und vor allem der dort Beschäftigten zurückzuführen.

Zur Gewinnung von aussagekräftigen Informationen zur Umsetzung der Maßnahmen in und durch die Pflegeeinrichtungen hatte das Bundesministerium für Gesundheit das Markt- und Meinungsforschungsinstitut „INFO GmbH“ beauftragt. Dieses Institut hat von Dezember 2022 bis Januar 2023 eine Online-Befragung aller vollstationären Pflegeeinrichtungen und vollstationären Einrichtungen der Kurzzeitpflege durchgeführt. Mehr als 10.200 Einrichtungen wurden zur Befragung eingeladen und über 2.300 Einrichtungen nahmen daran teil. Die Antwortquote von 23 Prozent spiegelt die große Bedeutung des Themas in der Praxis wider.  

Wichtige Ergebnisse der Befragung sind:

  • Die Maßnahmen des Herbstkonzepts stießen auf eine breite Akzeptanz. Der weit überwiegende Teil der teilnehmenden Einrichtungen hatte Koordinierungspersonen für Hygiene, Testen, Impfen und antivirale Arzneimittel benannt (91%) und Festlegungen basierend auf den “Pflegefachlich orientierten Grundlagen und Verfahrenshinweisen“ des Qualitätsausschusses Pflege zu allen diesen Bereichen getroffen (90%).
  • 30 Prozent der teilnehmenden Einrichtungen bevorrateten das antivirale Arzneimittel „Paxlovid“. 28 Prozent der seit Inkrafttreten des Herbstkonzepts positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohner haben Paxlovid verordnet bekommen.
  • Einrichtungen, die keine verantwortliche Person für den Bereich antivirale Arzneimittel benannt und/oder hier keine Festlegungen getroffen hatten, begründeten dies vor allem mit der Zuständigkeit von Ärztinnen und Ärzten bzw. Apotheken für Medikamentenverordnung bzw. -bevorratung.
  • In 28 Prozent der teilnehmenden Einrichtungen unterstützte eigenes Pflegepersonal die Durchführung von Corona-Schutzimpfungen. Viele andere Einrichtungen berichteten, dass dies aufgrund von ausreichendem Personal der impfenden Ärztinnen und Ärzte bzw. anderer Impfstrukturen nicht erforderlich war.
  • Über die Hälfte der Einrichtungen hat Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquoten unter Bewohnerinnen und Bewohnern (58%) und des Personals (53%) getroffen. Dabei setzten die meisten Einrichtungen auf eine persönliche Beratung durch das Pflegepersonal bzw. die Koordinierungsperson. Erfolgten keine Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquote, wurde dies am häufigsten mit einer ausreichend hohen Impfquote der Bewohnenden und des Personal begründet.
  • 90 Prozent der teilnehmenden Einrichtungen gaben an, bereits mit hygienebeauftragten Pflegefachkräften zu arbeiten. Zudem wurden 86 Prozent der Einrichtungen auch durch externe oder interne Hygienefachkräfte unterstützt.

Hier finden Sie den Ergebnisbericht.

 

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