„Die Pflegebedürftigen haben unsere volle Solidarität verdient. Da die Kosten von guter Pflege ständig steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese höheren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angehörigen überlassen. Sowohl in den Heimen, aber ganz besonders auch bei der Pflege zu Hause müssen wir die Leistungen verbessern. Gleichzeitig gilt es, die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu stabilisieren“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach während der Pressekonferenz.

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll in zwei Schritten reformiert werden. Das gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Anfang April auf einer Pressekonferenz bekannt. Zum 1. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden, was dringende Leistungsverbesserungen bereits zum Januar 2024 ermöglicht.  

Unter anderem wird das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Ebenso erhöhen sich die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlen.


Darüber hinaus umfasst der Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende :

  • In der stationären Pflege wird die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt. Dabei ist die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu berücksichtigen. 
  • Um das Potential der Digitalisierung zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung zu nutzen und die Umsetzung in die Praxis zu unterstützen, wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet.
  • Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Mio. Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.

Um bestehende Leistungsansprüche und zukünftige Leistungsanpassungen der sozialen Pflegeversicherung abzusichern und zu stabilisieren, sieht das Gesetz zum 1. Juli 2023 eine moderate Erhöhung des Beitragssatzes um 0,35 Prozentpunkte vor. Diese Maßnahme ist mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Mrd. Euro im Jahr verbunden.

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