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Am 1. Januar 1995 wurde vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Seither gibt es die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung neben der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. Da prinzipiell jeder Mensch einmal auf Pflege angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt. Das bedeutet: Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und alle privat Krankenversicherten müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.
Die Pflegeversicherung gibt pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. So können Pflegebedürftige entscheiden, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen oder ob sie lieber Pflegegeld beziehen, das sie an ihre pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung weitergeben können. Oberstes Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich je zur Hälfte entrichten. Versicherte ohne Kinder zahlen zudem den sogenannten Kinderlosenzuschlag.
Dabei deckt die soziale Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege ab; Pflegebedürftige oder ihre Familien müssen einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als „Teilkostenversicherung“ oder „Kernsicherungssystem“ bezeichnet. Eine vollständige Finanzierung aller Pflegeleistungen würde einen deutlich höheren Beitragssatz erfordern.
Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung.
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Seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Das Bundesgesundheitsministerium informiert umfassend dazu.
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Was sind die Grundprinzipien der Pflegeversicherung? Welche Fördermittel können beantragt werden, welche Richtlinien gelten und welche Expertenstandards? Diese und weitere Fragen werden in der Übersicht des GKV-Spitzenverbands beantwortet.
Der Bundestag hat das Pflege- und Entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Durch das Gesetz werden Leistungen in der Pflege dynamisiert und die Pflegekosten in den Heimen gebremst. Zudem wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, Unterstützung zu beantragen und zu erhalten.
Um die häusliche Pflege zu stärken, die Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung zu stabilisieren und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragssatzdifferenzierung nach Kinderzahl bis zum 1. Juli 2023 umzusetzen, hat das Bundeskabinett am 5. April 2023 den Entwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz – PUEG) verabschiedet.
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.