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Grundsätzlich werden die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 gewährt. Für frühzeitige Hilfestellungen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Selbstständigkeit und der Vermeidung schwererer Pflegebedürftigkeit werden aber auch bei Personen mit geringeren Beeinträchtigungen, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Es stehen Leistungen im Vordergrund, die den Verbleib in der häuslichen Umgebung sicherstellen, ohne dass bereits voller Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung angezeigt ist. Es stehen zusammengefasst folgende Leistungen zur Verfügung:
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Die Einführung des Pflegegrades 1 erweitert den Kreis der Menschen, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Diese Leistungen sollen vor allem die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten oder wieder verbessern. Lesen Sie im Online-Ratgeber Pflege, welche Angebote das genau sind.
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Auf welche Leistungen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 Anspruch? Die Antwort darauf finden Sie im Pflegeleistungs-Helfer des Bundesgesundheitsministeriums, dem digitalen Ratgeber für Pflegeleistungen.
Wenn ein Mensch zum Pflegefall wird, haben Betroffene und Angehörige viele Fragen. Der Flyer „Pflegebedürftig. Was nun?“ hilft ihnen, diese zu beantworten. Auf nur zwei Seiten erfahren Interessierte alles Wichtige zu Ansprechpersonen und Pflegegraden.
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.