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In vollstationären Pflegeeinrichtungen leben die Pflegebedürftigen in der Regel in Einzel- oder Doppelzimmern, in die häufig eigene Möbel mitgenommen werden können. Eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung ist gewährleistet. Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhalten von der Pflegeversicherung Leistungen für die vollstationäre Pflege. Darüber hinaus haben die Pflegebedürftigen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung durch die sogenannten zusätzlichen Betreuungskräfte. Die Kosten für dieses zusätzliche Betreuungspersonal werden vollumfänglich durch die Pflegeversicherung getragen.
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Von der vollstationären Versorgung über die Tages- und Nachtpflege bis zur Kurzzeitpflege: Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige hier unterschiedlich hohe Leistungen. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie weitere Informationen zum Thema Pflege im Heim.
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Die Regelungen für Pflegeheime basieren auf dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI).
Stürze gehören im Pflegeheim zu den Gefahren des Alltags. Mobilitätsanalysen helfen, das Risiko besser einzuschätzen und Notsituationen zu vermeiden. Eine Künstliche Intelligenz (KI) kann Pflegekräfte nun dabei unterstützen.a
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.