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Zur Unterstützung bei der Pflege zu Hause können zum einen zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen – das sind ambulante Pflegedienste und ambulante Betreuungsdienste – in Anspruch genommen werden. Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist, gibt es zum anderen eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, die Pflege einer oder eines Angehörigen sicherzustellen. Wesentlicher Baustein ist die Pflege und Betreuung in einer teilstationären Pflegeeinrichtung, die die Tages- oder Nachtpflege übernimmt. Die teilstationäre Tagespflege wird in der Regel dann in Anspruch genommen, wenn pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen können dann morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht werden. Reichen auch diese Angebote nicht mehr aus, kann auf die umfassende Versorgung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, also einem Pflegeheim, zurückgegriffen werden. Immer mehr Menschen haben jedoch den Wunsch, im Alter möglichst selbstbestimmt in anderen Wohnformen zu leben. Neue Wohnformen, wie zum Beispiel eine Senioren-Wohngemeinschaft (WG), bieten die Möglichkeit, zusammen mit Gleichaltrigen beziehungsweise Frauen und Männern in derselben Lebenssituation zu leben – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner einer WG leben in eigenen Wohnungen oder Zimmern, haben aber die Möglichkeit, in Gemeinschaftsräumen gemeinsame Aktivitäten durchzuführen, wie beispielsweise Kochen. Häufig bieten auch Altenwohnheime und Altenheime die Möglichkeit, in kleineren Apartments oder Wohnungen noch lange ein eigenständiges Leben zu führen, ohne auf die notwendige pflegerische Versorgung zu verzichten.
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Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen basieren auf dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI).
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