Pflegegeld

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Definition

Stand: 07. Oktober 2021

Diejenigen, die selbst darüber entscheiden wollen, wie und von wem sie gepflegt werden, gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Eine vorgeschriebene regelmäßige pflegefachliche Beratung soll beim Pflegegeldbezug helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den Pflegenden Hilfestellung zu geben.

Das Pflegegeld wird den Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Sie können über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und geben es in der Regel an die Personen als Anerkennung weiter, die sie versorgen und betreuen. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig (prozentual) um den Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen.

Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:

  • 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
  • 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
  • 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
  • 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.

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