Alle Informationen und Beiträge zum Thema
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
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Der Pflegegrad bestimmt, je nach Art und Schwere der jeweiligen Einschränkung der Selbstständigkeit, welche Leistungen der Pflegeversicherung einer pflegebedürftigen Person zustehen. Das Bundesgesundheitsministerium informiert zum Thema Pflegebedürftigkeit und zur Antragstellung.
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Warum wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit angepasst? Und welche finanziellen Auswirkungen hat das auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche? Antworten auf diese Fragen finden Sie beim GKV-Spitzenverband.
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Die Regelungen zur Pflegebedürftigkeit basieren auf dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), insbesondere auf § 18.
Wenn ein Mensch zum Pflegefall wird, haben Betroffene und Angehörige viele Fragen. Der Flyer „Pflegebedürftig. Was nun?“ hilft ihnen, diese zu beantworten. Auf nur zwei Seiten erfahren Interessierte alles Wichtige zu Ansprechpersonen und Pflegegraden.
Hier gibt das Bundesgesundheitsministerium einen umfassenden Überblick zu Absicherung bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen der Pflegeversicherung, Pflege von Angehörigen, Beratung im Pflegefall sowie Qualität und Transparenz in der Pflege. Außerdem können Sie wichtige Begriffe nachschlagen.
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.