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Fünf Pflegegrade ersetzen seit dem 1. Januar 2017 die früheren drei Pflegestufen. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen, unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind.
Die Pflegegrade und damit auch der Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird.
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Der Pflegegrad bestimmt je nach Art und Schwere der jeweiligen Einschränkung der Selbstständigkeit, welche Leistungen der Pflegeversicherung einer pflegebedürftigen Person zustehen. Das Bundesgesundheitsministerium informiert zum Thema Pflegebedürftigkeit und zur Antragstellung.
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Die Regelungen zu Pflegegraden und zum Pflegebedürftigkeitsbegriff basieren auf dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), insbesondere § 15.
Wenn ein Mensch zum Pflegefall wird, haben Betroffene und Angehörige viele Fragen. Der Flyer „Pflegebedürftig. Was nun?“ hilft ihnen, diese zu beantworten. Auf nur zwei Seiten erfahren Interessierte alles Wichtige zu Ansprechpersonen und Pflegegraden.
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.