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Der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) übernimmt hinsichtlich der Durchführung von Qualitätsprüfungen die gleichen Aufgaben wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und ist mit den gleichen Befugnissen ausgestattet, um an Ort und Stelle zu überprüfen, ob die zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Qualitätsanforderungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) erfüllen.
Website
Der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung prüft – ebenso wie der Medizinische Dienst (MD) –, ob zugelassene Pflegeeinrichtungen die Qualitätsanforderungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) erfüllen. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.