Prüfdienst des Verbandes der
Privaten Krankenversicherung e. V.

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Definition

Stand: 07. Oktober 2021

Der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) übernimmt hinsichtlich der Durchführung von Qualitätsprüfungen die gleichen Aufgaben wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und ist mit den gleichen Befugnissen ausgestattet, um an Ort und Stelle zu überprüfen, ob die zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Qualitätsanforderungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) erfüllen.

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