Alle Informationen und Beiträge zum Thema
Ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize, die auf ehrenamtlichem Engagement beruhen, leisten einen wesentlichen Beitrag zur würdevollen Begleitung und Unterstützung Sterbender und ihrer Angehörigen. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten Zuschüsse für ambulante, teilstationäre und stationäre Hospizdienste. Die medizinische und pflegerische Versorgung Sterbender ist Teil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben zudem in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Diese Leistung zielt darauf ab, dem Wunsch schwerstkranker Menschen zu entsprechen, möglichst in der eigenen häuslichen Umgebung in Würde zu sterben. Diese Leistung steht Palliativpatientinnen und Palliativpatienten mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung zu, dass hierdurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie eine besonders aufwendige Versorgung benötigen. Ambulante Teams aus ärztlichem und pflegerischem Personal versorgen die Versicherten. Sie arbeiten dabei eng mit Hospizdiensten zusammen. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Verordnung durch eine Vertragsärztin beziehungsweise einen Vertragsarzt oder eine Krankenhausärztin beziehungsweise einen Krankenhausarzt.
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Sterbende haben im Rahmen der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf medizinische und pflegerische Versorgung. Das Bundesgesundheitsministerium informiert zur Palliativversorgung und zu Hospizdiensten.
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Sterbende nicht alleinlassen: Erfahren Sie beim GKV-Spitzenverband mehr zur Förderung ambulanter Hospizdienste, zu stationären Hospizleistungen, zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und zu den Beratungsangeboten für Versicherte.
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Die Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und die Palliativ- und Hospizversorgung flächendeckend ausbauen – das sind die zentralen Ziele des Hospiz- und Palliativgesetzes. Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Das Palliativ- und Hospizgesetz beinhaltet Beschlüsse zu Maßnahmen, die eine intensivere und individuellere Betreuung von schwer kranken Menschen sicherstellen. Der AOK-Bundesverband stellt hier Informationen dazu bereit.
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.