Illustrative Darstellung von Händen und Sprechblasen

„Für uns als kleiner Pflegedienst ist die Tarifbindung ein Segen, denn nun scheitern solide Gehälter nicht mehr am Wohlwollen der Kostenträger. Wir erhoffen uns dadurch mehr qualifiziertes Personal in der ambulanten Pflege und dass durch die Entstehung eines stabilen ambulanten Pflegenetzes die Kliniken und Pflegeheime entlastet werden.“

Pflegerin in der ambulanten Pflege

„Durch die Tarifbindung ändert sich für mich einiges zum Guten. Mein Gehalt steigt um 300 Euro, ich bekomme Sonderurlaub für Nachtdienste und Zusatzurlaub für Wechselschichten. Auch Nachtarbeit ab 21 Uhr wird vergütet und eine Funktionszulage für Zusatzarbeit wie Materialbeschaffung und Geräteverantwortliche wurde eingeführt.“

Palliativfachkrankenschwester in einem Hospiz

„Ich freue mich sehr, zukünftig nach TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst, Anm. d. Red.) bezahlt zu werden. Die bessere Bezahlung ist zum einen Anerkennung meiner Arbeit, sie trägt aber auch zu einer höheren Work-Life-Balance bei. Und außerdem ist es auch einfach schön, wenn ich mir zukünftig mal was leisten kann, was bisher nicht ging.“

Pflegefachkraft aus Marburg

„Die Gleichsetzung von Pflegeassistenten und Betreuungskräften kommt nicht so gut an. Große Unsicherheiten bezüglich der gesetzlichen Regelung. Wirkt unausgereift. Spätdienstzulage wird nicht finanziert. Höhere Lohngruppen, wie Qm und Pdl, gehen leer aus.“

Netzwerkmitglied R. L.

„Ich freue mich sehr über die Lohnerhöhung, da so endlich eine Wertschätzung unserer Arbeit in der Öffentlichkeit zu sehen ist. Bei den steigenden Kosten, die uns alle betreffen, ist das ebenfalls sehr positiv.“

Pflegekraft aus einem ambulanten Pflegedienst in Rheinland-Pfalz

„Es liegt nicht am Geld, dass keiner mehr in der Pflege arbeiten möchte. Es müsste einfach mehr Personal eingesetzt werden können, Fachkräfte entlastet und der Beruf mehr Anerkennung bekommen.“

Netzwerkmitglied L. Z.

„Wir begrüßen das Tariftreuegesetz, da die daraus resultierenden Lohnverbesserungen ein richtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung der Pflege sind. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, uns als privater Pflegedienst künftig dem TVöD anzugliedern, was spürbare Verbesserungen für unsere Mitarbeitenden bringt. Pflegequalität hat ihren Preis.“

Geschäftsleitung eines größeren privaten ambulanten Pflegedienstes

„Für uns ist die Tarifbindung alles in Allem nicht vorteilhaft. Auch weil wir uns schon seit langen Jahren mit größeren AG-Anteilen an der betrieblichen Altersvorsorge für die Mitarbeiter beteiligen oder andere steuerfreie Zulagen gewähren. Diese wurde in dem Umfang in den zur Auswahl gestellten Tarifen leider nicht berücksichtigt.“

Geschäftsführung eines Pflegedienstes

Themenseite: Tarifbindung in der Langzeitpflege

Seit dem 01. September 2022 gilt die Tarifbindung – das heißt, dass Pflege- und Betreuungskräfte in der Langzeitpflege ab diesem Zeitpunkt mindestens in Tarifhöhe entlohnt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite.

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