Ambulanter Pflegedienst

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Definition

Stand: 08. Oktober 2021

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Betreuung besser organisieren können. Das Personal des Pflegedienstes kommt zu den Pflegebedürftigen nach Hause und hilft fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege. Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Das Leistungsspektrum der häuslichen Pflege erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Es umfasst vor allem folgende Angebote:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und Lagerung,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld (beispielsweise bei der Orientierung, der Tagesstrukturierung, der Kommunikation oder bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag),
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Reinigen der Wohnung oder Einkaufen für den täglichen Bedarf,
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen.

Ambulante Pflegedienste bieten auch Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, erbringt ein ambulanter Pflegedienst auch häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Zur häuslichen Krankenpflege gehören Tätigkeiten wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel und Injektionen. Einen Überblick über zugelassene Pflegedienste geben die Leistungs- und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen kostenfrei zur Verfügung stellen.

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