Illustration: In der Mitte steht eine Person, ein Stethoskop hängt um ihren Hals. Um sie herum drei kleine Kreise mit Zeichnungen darin: Einmal zwei Hände, die einander reichen. Einmal eine Uhr und eine Checkliste. Einmal zwei Sprechblasen mit je einem Frage- und einem Ausrufungszeichen.

Modernere Organisationsstrukturen, zusätzliches Personal und besserer Informationsfluss: Die neue Personalbemessung soll in der Langzeitpflege vieles optimieren. Um das Verfahren nach Professor Rothgang (Personalbemessung in der Pflege nach § 113c SGB XI) erfolgreich umzusetzen, sollten Pflegeeinrichtungen schon jetzt die Vorbereitungen für einen langfristigen Entwicklungsprozess treffen. Michael Wipp, Pflegefachperson und Dozent, weiß, was es dabei zu beachten gilt:

  • Kompetenzen richtig einsetzen: Die Aufgabenverteilung von Fachkräften, Hilfskräften oder einjährig examinierten Pflegekräften sollte gut durchdacht sein. Die Zusammenarbeit sollte dabei so gestaltet sein, dass das Fachpersonal entlastet wird und über ausreichende Kapazitäten verfügt, um seine eigentlichen Aufgaben zu erledigen. Dafür sind die verschiedenen Qualifikationsniveaus und die jeweils vorgesehenen Tätigkeiten gut aufeinander abzustimmen.
  • Unsicherheiten besprechen: Was ist meine Rolle im Team? Wer übernimmt welche Aufgaben? Durch die Veränderungen der neuen Personalbemessung können solche Fragen und Sorgen bei Mitarbeitenden aufkommen. Sich in den Teams gut abzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen kann helfen, Vorbehalte abzubauen und eine gute Zusammenarbeit in den neuen Strukturen zu fördern.
  • Arbeitsorganisation hinterfragen: Wie lassen sich die vorhandenen Qualifikationen im Pflegealltag integrieren? Passt die Kleinteiligkeit heutiger Wohnbereichsstrukturen noch, wenn diese vielfach schon nicht mehr von Fachkräften in den Früh- und Spätdiensten abgedeckt werden können? Wie verändert sich die Fachkraftquote im System des Qualifikationsmixes? Sind die Kompetenzen der Mitarbeitenden gut besprochen, lohnt es sich, die bislang praktizierten Abläufe an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Arbeitsabläufe neu gedacht: Die stationäre Touren-Ablaufplanung

Ein zentraler Baustein, um Arbeitsläufe strukturiert zu organisieren und die neue Personalbemessung sinnvoll umzusetzen, ist die stationäre Touren-Ablaufplanung. Sie orientiert sich an der Tourenplanung aus dem ambulanten Bereich und kann in Form einer Arbeitsablaufplanung auf stationäre Einrichtungen übertragen werden. Die so verbesserte Tagesstruktur bietet sowohl den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch den Pflegepersonen eine stabile Lebens- beziehungsweise Arbeitssituation. Als Pflegefachperson und Dozentin kennt Sabine Hindrichs weitere Vorteile, die mit dem Organisationsprinzip der stationären Tourenplanung verbunden sind:

  • Pflegegrad und -aufwand auf einen Blick: Ob Planungssoftware oder Stecktafel – farbliche Markierungen zu Pflegegrad und Pflegeaufwand der Bewohnerinnen und Bewohner verschaffen einen schnellen und aussagekräftigen Überblick über die zu leistende Arbeit. Informationen über Neueinzüge oder Abwesenheiten von Bewohnerinnen und Bewohnern sorgen für Verlässlichkeit für Pflegende und Pflegebedürftige.
  • Qualifikationen richtig planen: Die Zusammenstellung von Aufgaben für eine Tour zeigt übersichtlich, welche Qualifikationen die eingesetzten Mitarbeitenden haben müssen.
  • Zeit und Wege abstimmen: Wie viel Zeit wird für die Aufgaben benötigt und welche räumliche Entfernung wird dabei zurückgelegt? Eine gute Touren-Ablaufplanung berücksichtigt solche Fragen und gibt kompakte Antworten.
  • Arbeitsbelastung kontrollieren: Weil Personaleinsatz, Aufgabenzuordnung und Arbeitszeiten in der Planungsübersicht zusammengeführt werden, sind stärkere Beanspruchungen der Mitarbeitenden frühzeitig zu erkennen. So wird eine bessere Handhabe im Umgang mit Belastungsspitzen möglich.

Neue Richtlinie für die Langzeitpflege: Bezahlung mindestens in Tarifhöhe

Neben der Personalbemessung steht die Langzeitpflege vor weiteren Neuerungen. Ab dem 01. September 2022 sind zugelassene Pflegeeinrichtungen durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten in Pflege und Betreuung eine Entlohnung mindestens in Tarifhöhe zu zahlen. Eine Verbesserung, von der viele Beschäftigte profitieren. Im Video berichtet Simon Kothe, Referent Pflege beim AOK-Bundesverband, warum die neuen Regelungen zur Entlohnung nach Tarifen in der Langzeitpflege wichtig sind und welche Ziele damit verfolgt werden:

Nadine-Michèle Szepan, Abteilungsleiterin beim AOK-Bundesverband, erklärt, welche Möglichkeiten Pflegeeinrichtungen haben, die tarifliche Entlohnung zu sichern und zur Versorgung zugelassen zu werden:

  • Eigener Tarifvertrag: Um ihre Mitarbeitenden in Tarifhöhe zu entlohnen, haben Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, einen eigenen Tarifvertrag (Haustarifvertrag) abzuschließen oder über eine Vollmitgliedschaft beim Arbeitgeberverband, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, eine Tarifbindung zu erzielen.
  • Regional anwendbarer Tarifvertrag: Alternativ können Pflegeeinrichtungen eine Entlohnung zahlen, die mindestens einem regional anwendbaren Tarifvertrag entspricht.
  • Regionaler Tarif-Durchschnitt: Die dritte Option für Pflegeeinrichtungen besteht in einer Entlohnung, die mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der jeweiligen Beschäftigtengruppe in der Region erfolgt.
Arbeitsbedingungen Dienstpläne Gute Führung Pflegeeinrichtungen Pflegeheim Zusammenarbeit im Team