In der Langzeitpflege tut sich was. Mit der neuen Personalbemessung und den Richtlinien zur Tarifbindung werden die Weichen für nachhaltige Entwicklungen gestellt.
Modernere Organisationsstrukturen, zusätzliches Personal und besserer Informationsfluss: Die neue Personalbemessung soll in der Langzeitpflege vieles optimieren. Um das Verfahren nach Professor Rothgang (Personalbemessung in der Pflege nach § 113c SGB XI) erfolgreich umzusetzen, sollten Pflegeeinrichtungen schon jetzt die Vorbereitungen für einen langfristigen Entwicklungsprozess treffen. Michael Wipp, Pflegefachperson und Dozent, weiß, was es dabei zu beachten gilt:
Ein zentraler Baustein, um Arbeitsläufe strukturiert zu organisieren und die neue Personalbemessung sinnvoll umzusetzen, ist die stationäre Touren-Ablaufplanung. Sie orientiert sich an der Tourenplanung aus dem ambulanten Bereich und kann in Form einer Arbeitsablaufplanung auf stationäre Einrichtungen übertragen werden. Die so verbesserte Tagesstruktur bietet sowohl den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch den Pflegepersonen eine stabile Lebens- beziehungsweise Arbeitssituation. Als Pflegefachperson und Dozentin kennt Sabine Hindrichs weitere Vorteile, die mit dem Organisationsprinzip der stationären Tourenplanung verbunden sind:
Neben der Personalbemessung steht die Langzeitpflege vor weiteren Neuerungen. Ab dem 01. September 2022 sind zugelassene Pflegeeinrichtungen durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten in Pflege und Betreuung eine Entlohnung mindestens in Tarifhöhe zu zahlen. Eine Verbesserung, von der viele Beschäftigte profitieren. Im Video berichtet Simon Kothe, Referent Pflege beim AOK-Bundesverband, warum die neuen Regelungen zur Entlohnung nach Tarifen in der Langzeitpflege wichtig sind und welche Ziele damit verfolgt werden:
Nadine-Michèle Szepan, Abteilungsleiterin beim AOK-Bundesverband, erklärt, welche Möglichkeiten Pflegeeinrichtungen haben, die tarifliche Entlohnung zu sichern und zur Versorgung zugelassen zu werden: