Ab dem zweiten Kind zahlen Eltern künftig weniger für die Pflegeversicherung als heute. Die Leistungen in der Pflege werden dynamisiert und die Pflegekosten in den Heimen gebremst. Zudem wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, Unterstützung zu beantragen und zu erhalten. Das hat der Bundestag heute mit dem Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert: Zum 1. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Das ermöglicht dringende Leistungsverbesserungen bereits zum Januar 2024. Und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 1. Januar 2025 nochmals spürbar angehoben.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: "Mit der Pflegereform gehen wir gleich mehrere Probleme auf einmal an. Zu Hause versorgte Pflegebedürftige erhalten künftig höhere Leistungen, pflegende Angehörige bekommen mehr und leichter Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Das schützt Angehörige vor Überlastung. Die finanzielle Basis der Pflegeversicherung wird stabilisiert. Die Erhöhung der Beitragssätze um 0,35 Prozentpunkte muss uns die verbesserte Pflege wert sein. Die Beiträge werden auch gerechter verteilt. Versicherte mit mehr Kindern werden stärker entlastet. Wir dynamisieren die Leistungen. Schließlich erhöhen wir die Zuschüsse für die Pflegekosten in den Heimen. Das ist eine notwendige Reaktion auf die steigenden Kosten in der stationären Pflege. Damit werden wir die Pflegebedürftigen und ihre Angehörige nicht allein lassen"

Fragen und Antworten zum PUEG

Wer muss welche Beiträge zahlen? Wie wird durch das Gesetz die Digitalisierung in der Pflege gefördert? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Gesetz finden Sie hier.

Das Gesetz im Einzelnen und weitere Details

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum PUEG beim Bundesministerium für Gesundheit. 

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