Illustration: Pflegekraft mit Mund-Nasen-Schutz tritt mit einem Bein auf am Boden liegendes Coronavirus

Schutzmaßnahmen im Allgemeinen

Warum ist es so wichtig, schon jetzt Schutzvorkehrungen vorzunehmen? Und worauf ist dabei zu achten? 

Moll: „Aus den letzten zwei Jahren wissen wir, dass es gerade im Herbst und im Winter vermehrt zu Corona-Infektionen kommen kann. Vor allem durch das häufigere Aufhalten in Innenräumen in den kalten Monaten gibt es eine höhere Ansteckungsgefahr. Dementsprechend ist es wichtig, schon früh anzufangen, mit Augenmaß Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zu treffen – auch, da wir nicht wissen, ob sich eine neue Mutation bilden wird und diese vielleicht gefährlicher ist als die vorherigen.“

Welche Maßnahmen empfehlen Sie Pflegekräften und -einrichtungen jetzt besonders?

Moll: „Wir befinden uns jetzt im dritten Corona-Herbst. Ich gehe davon aus, dass die Pflegekräfte am besten wissen, wie sie vernünftig mit der Situation in den Einrichtungen umgehen. Mir ist aber wichtig, dass Treffen in Gemeinschaftsräumen stattfinden können und Besuche möglich sind. Pflegebedürftige haben ein Recht auf Kontakt zu ihren Angehörigen. Hier braucht es Regeln, die sofort umsetzbar sind und die keine weitgehenden Einschränkungen des Besuchs in Pflegeinrichtungen bedeuten.“ 
 

Beauftragte für die Koordination der Schutzmaßnahmen

Warum wurde das Infektionsschutzgesetz geändert?

Schölkopf: „Der Gesetzgeber verfolgt mit den Änderungen das Ziel, auch im Herbst/Winter 22/23 die pflegerische Versorgung aufrecht zu erhalten und eine neue Infektionswelle so gut es geht zu verhindern. Dabei ist es wichtig, dass ein einwandfreier Ablauf in Bezug auf die Schutz- und Hygieneeinrichtungen sichergestellt wird. Dafür braucht es Koordinatorinnen und Koordinatoren, die sich verantwortungsvoll um die organisatorischen Aufgaben kümmern. Bei den Aufgaben geht es neben Hygieneschutzmaßnahmen insbesondere um das Testen von Besucherinnen und Besuchern, Pflegekräften sowie Bewohnerinnen und Bewohnern oder Gästen, die Koordinierung der vierten Impfung oder auch die Kontaktaufnahme zu Ärztinnen und Ärzten im Falle eines Ausbruchgeschehens, damit nach ärztlicher Verordnung bei infizierten Pflegebedürftigen zügig antivirale Therapeutika (insbesondere Gabe von Paxlovid) verabreicht werden können. Das Motiv des Gesetzgebers ist eine klare Organisationsfrage und keine Drangsalierung, wie es von manchen Einrichtungsleitungen empfunden wird.“

Wie werden die in den Pflegeeinrichtungen für die Koordination verschiedener Maßnahmen Beauftragten gemeldet und wie wird überprüft, dass diese ihren Aufgaben nachkommen? 

Schölkopf: „Hier macht das Gesetz klare Vorgaben. Die Personen müssen den Pflegekassen gemeldet werden, da es für die zusätzlichen Aufgaben auch zusätzliche finanzielle Mittel gibt – je nach Größe der Einrichtung. Die Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung wird durch die für den Infektionsschutz zuständigen Gesundheitsämter vorgenommen. Die Absicht ist dabei nicht Kontrolle, sondern zusätzliche Unterstützung.“

Wer finanziert den bürokratischen Aufwand der Beauftragtenregelung? 

Schölkopf: „Für den zusätzlichen Aufwand werden Sonderleistungen und Förderbeträge bereitgestellt, die direkt von den Pflegekassen an die Pflegeeinrichtungen gezahlt werden sollen. Für die gemeldeten Beauftragten, die die Koordinierungsfunktionen nach IfSG übernehmen, gibt es dabei eine Sonderleistung. Die Einrichtung selbst erhält – wenn sie eine Koordinierungsperson benannt hat – noch einen Betrag, der den zusätzlichen Aufwand für die Einrichtung abgelten soll.“ 

Ist es vorstellbar, dass eine Sonderleistung für die Beauftragten zur Anerkennung der zusätzlichen Koordinierungsaufgaben Unfrieden schafft, insbesondere wenn die Aufgaben bisher durch verschiedene Personen geleistet wurden?

Schölkopf: „Ganz im Gegenteil: Für den Fall, dass die Aufgaben bisher von verschiedenen Personen wahrgenommen wurden, sieht das Gesetz vor, dass die Einrichtung die Sonderleistung auf diese Personen entsprechend aufteilen kann. Generell soll mit der Sonderleistung ein Anreiz geschaffen werden, dass Beschäftigte bereit sind, für den Zeitraum Oktober 2022 bis März 2023 zusätzliche Koordinierungsaufgaben zu übernehmen."
 

Impfung

Welchen Wert haben bei der Verschärfung der Maßnahmen die Impfungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern? 

Schölkopf: „Die Impfungen haben für vulnerable Gruppen einen extrem hohen Wert, was auch durch die Empfehlungen der STIKO verdeutlicht wird. Das Impfquotenmonitoring in stationären Pflegeeinrichtungen dient als wichtige Informationsquelle dazu, wie die Impfquoten in den Einrichtungen sind, wie sie sich entwickeln und wo gegebenenfalls weitere Anstrengungen unternommen und Angebote geschaffen werden müssen, um die Impfquote insbesondere bei den Booster-Impfungen zu erhöhen. Auch für die Beschäftigten sind die Impfungen, im Hinblick auf schwere Verläufe sowie auf Ausfälle, von extremer Wichtigkeit. In Bezug auf die Impf-Infrastruktur sind in erster Linie die Länder gefragt, die Impfangebote aufrechterhalten und gegebenenfalls ausbauen müssen, um eine zügige und erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen. Aber auch die Einrichtungen selbst spielen dabei eine wichtige Rolle: Sie können beispielsweise – sofern es ihre Personalressourcen und -qualifikationen zulassen – Pflegefachkräfte im Wege der ärztlichen Delegation in die Durchführung der Schutzimpfungen einbinden."
 

Masken

Wie ist eine FFP2-Maskenpause für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzbar? 

Schölkopf: „Hier beinhaltet das Arbeitsschutzrecht entsprechende Vorgaben. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen dafür Sorge tragen, dass das Personal die FFP2-Masken in den Pausen abnehmen kann.“ 

Es zeigen sich jetzt schon, aufgrund der Maskenpflicht, Tendenzen zu Kündigungen. Welche Ideen haben Sie, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

Schölkopf: „Die Maskenpflicht dient nicht nur dem Schutz der Pflegebedürftigen, sondern auch der Beschäftigten selbst. Das bitte ich immer zu bedenken. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf die Frage der Arbeitsbedingungen, die bei dieser Frage bestimmt eine Rolle spielt, an vielen Stellen zugleich Rahmenbedingungen geschaffen, um die Arbeitsbedingungen im Berufsfeld Pflege attraktiver zu gestalten. Dazu zählen zum Beispiel höhere Löhne in der Altenpflege. Mittel aus der Sozialversicherung für mehr Fach- oder Hilfskraftstellen wurden ebenfalls bereitgestellt, nur können diese aufgrund der Arbeitsmarktlage häufig nicht sofort besetzt werden. Darüber hinaus liegt es außerdem auch an den Einrichtungen selbst, das Berufsfeld attraktiver zu gestalten. Verschiedene Maßnahmen der letzten Jahre, wie Fördertöpfe zur Entlastung von Pflegepersonal, sind leider noch nicht ansatzweise abgerufen worden.“

Moll: „Politik kann den Rahmen setzen. Und wir bleiben da dran. Deswegen fördern wir Projekte wie GAP („Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege“). Es liegt aber auch an den Einrichtungen: Wie setze ich die Rahmenbedingungen ein und nutze bestehende Unterstützungsangebote? Wie wertschätzend führe ich mein Personal?  Es gibt für alle viel zu tun, das ist keine Einbahnstraße.“ 
 

Testungen

Warum müssen die Selbsttests unter Beobachtung durchgeführt werden?

Schölkopf: „Das ist im Infektionsschutzgesetz differenziert geregelt: Ambulant Pflegende, die ihre Tätigkeit unmittelbar von ihrer Wohnung aus antreten, können sich – damit sie keinen Umweg über die Betriebsstätte machen müssen – auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung testen. Für die stationäre Pflege sind Selbsttests unter Beobachtung vorgegeben. Die Pflegekräfte testen selbst, jedoch in Anwesenheit einer weiteren Person, die die Testung protokolliert." 

Besuchsregelungen

Wird es in der Krankenhauspflege, explizit auf der Palliativstation, Besuchsbeschränkungen geben? 

Moll: „Ich halte das gerade auf der Palliativstation nicht für förderlich. Allerdings können Krankenhäuser das auch ein Stück weit selbst regeln, die Vorgaben dazu unterschieden sich zum Teil von Bundesland zu Bundesland.“ 

Sonstige Maßnahmen

Die Pflegeheime sollen Paxlovid bevorraten. Wie kommen Einrichtungen an das Medikament und wieviel dürfen sie bevorraten? 

Schölkopf: „Diese Regelung ist kein Muss, sondern ein Kann. Es hängt von der Größe der vollstationären Pflegeeinrichtung ab, wie viel sie bevorraten darf. Voraussetzung ist auf jeden Fall eine Kooperation mit Ärztinnen und Ärzten für die Verschreibung, Verabreichung und Begleitung sowie mit Apotheken für die Belieferung der Einrichtung. Die Informationen für die jeweiligen Vorgaben haben die Einrichtungen entweder schon bekommen, oder erhalten sie in nächster Zeit.“ 

Raumluftreiniger auf Plasmatechnologie sind energiesparend und absolut verlässlich gegen Viren, Bakterien und Feinstaub. Neben dem Coronavirus kursieren zum Beispiel auch Grippeviren und das Magen-Darm-Virus. Warum wird die Anschaffung dieser Geräte nicht gefördert?

Schölkopf: „Die Ergebnisse von Tests zu den positiven Auswirkungen dieser Technologien, unter anderem auch vom Bundesumweltministerium, waren nicht ausreichend, um eine generelle Finanzierung beziehungsweise Förderung zu ermöglichen. Das bedeutet aber nicht, dass Einrichtungen diese nicht selbst besorgen dürfen.“
 

Gesetzgebungsverfahren

Finden die Stellungnahmen der Verbände beim Gesetzgebungsverfahren Beachtung? Wo werden die Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Bevollmächtigten in diesen Prozess eingebunden?

Schölkopf: „Wir haben bei jedem Gesetzgebungsprozess einzuhaltende formale Beteiligungsverfahren. In aller Regel werden die Verbände dabei zweimal angehört. Darüber hinaus besprechen wir mit ihnen in einer regelmäßigen Runde auf Bundesebene alle Themen rund um die Pandemie und versuchen, gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Das ist aber nicht immer ganz einfach, weil auch zwischen Pflegeberufsverbänden, Verbänden von Einrichtungsvertreterinnen und -vertretern und Pflegekassen sowie Betroffenenverbänden unterschiedliche Meinungen vorherrschen können. Wir versuchen, in solchen Verfahren die goldene Mitte zu finden, mit dem besten Ergebnis für alle.“ 
 

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