Das Bundesministerium für Gesundheit hat jüngst die über mehrere Monate gemeinsam mit zahlreichen Akteuren aus dem Gesundheits- und Pflegewesen entwickelte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgestellt. Mit zwei konkreten Gesetzesvorhaben werden ohne Zeitverzug kurzfristige Umsetzungsschritte angestoßen: das Digitalgesetz, das den Versorgungsalltag mit digitalen Lösungen z.B. einer weiterentwickelten elektronischen Patientenakte (ePA) verbessert - und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem Gesundheitsdaten insbesondere für die Forschung erschlossen werden.

Ein wesentliches Ziel der Strategie ist unter anderem die erleichterte Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA), durch die Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftige Menschen beispielsweise ihre digitale Medikationsübersicht speichern und mit relevanten Akteuren, z.B. Leistungserbringern, teilen können.

Darüber hinaus ist die Gründung eines Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege vorgesehen, das die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Langzeitpflege durch die Identifizierung und Verbreitung der Potenziale zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung für Betroffene und Pflegende sowie durch die Unterstützung beim Aufbau digitaler Kompetenzen besser nutzbar machen soll.

Für die Pflege ist außerdem eine flächendeckende Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur, das Vorantreiben der flächendeckenden Etablierung einer digital unterstützten, interoperablen Pflegedokumentation sowie eine Ausweitung des Förderprogramms nach § 8 Abs. 8 SGB XI für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen um weitere Fördertatbestände vorgesehen. Auch soll künftig die Durchführung telemedizinischer Leistungen durch nicht-ärztliches Personal erlaubt sein, z.B. von Pflegefachpersonen im Rahmen einer „assistierten Telemedizin“.

Mit der Digitalisierungsstrategie wird der digitalen Transformation der Gesundheits- und Pflegeversorgung erstmals umfassend eine klare Richtung und ein Zielbild für die kommenden Jahre gegeben. „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten. Deshalb machen wir einen Neustart – erschließen die elektronische Patientenakte für alle, machen das elektronische Rezept alltagstauglich und erleichtern die Forschung auf Grundlage von Gesundheitsdaten“, sagte der Bundesminister für Gesundheit Prof. Karl Lauterbach bei der Vorstellung der Strategie am 9. März.

Die Strategie soll einen Beitrag zur Überwindung der Sektorengrenzen leisten und sowohl die Bedarfe der Versorgenden als auch der Versorgten in den Blick nehmen. Ein Kernanliegen der Digitalisierungsstrategie ist die „ePA für alle“. Es soll die Basis geschaffen werden, dass die ePA als individuelle Gesundheitsplattform der Versicherten den Transfer von Gesundheits- und Pflegedaten zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheits- und Pflegewesen erleichtert.

Darüber hinaus soll im Rahmen der Strategie die Telemedizin gestärkt werden und möglichst niedrigschwellige Zugänge zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung ermöglichen. Zu diesem Zweck wird die geltende 30%-Limitierung für telemedizinische Leistungen aufgehoben und ermöglicht, dass durch nicht-ärztliches Fachpersonal assistierte Telemedizin künftig z.B. in Apotheken und Gesundheitskiosken in Anspruch genommen werden kann.

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