Am 01. Januar 2020 ist die neue generalistische Pflegeausbildung gestartet. Die im Pflegeberufegesetz beschlossene Reform stärkt durch klare Vorgaben die Rolle der Praxisanleitung. Diese muss während der praktischen Einsätze von Auszubildenden im Umfang von mindestens zehn Prozent der Ausbildungszeit stattfinden. 

Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter seit 2020 klar geregelt. Mitbringen müssen diese: 

  • eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden (mit Bestandsschutz für Qualifikationen, die vor Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes erworben wurden),
  • mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Pflegefachkraft in dem Einsatzbereich, in dem die Praxisanleitung erfolgt,
  • berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich. 

Die Praxisanleitung wird durch den Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Pflegeausbildung getragen. In diesen zahlen Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie die Pflegeversicherung und die Länder ein. Träger der praktischen Ausbildung können sich die Kosten, die durch die Praxisanleitung entstehen, erstatten lassen. 

Pflegeausbildung