Was können Pflegekräfte in der Intensivpflege tun, wenn sie erfahren, dass ihre Patientinnen und Patienten keine Maximaltherapie mehr wünschen?

  • Begleiterinnen und Begleiter sein für Menschen, die sterben müssen, damit sie in Würde sterben können.
  • Angstfrei mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sprechen und den Wunsch der Patientinnen und Patienten vertreten; darauf drängen, dass die Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich über die Behandlungsziele aufgeklärt werden.
  • Sich Zeit nehmen für die Angehörigen: Sie lassen einen geliebten Menschen nicht sterben. Sie tragen weder Schuld noch Verantwortung für dessen Tod. Eine Patientenverfügung drückt den Willen des geliebten Menschen aus – auf sie aufmerksam machen

Pflegerische Beratung und Begleitung müssen deutlich früher ansetzen als in der Intensivpflege. Wie können die Pflegebereiche besser zusammenarbeiten?

  • Vor allem die stationäre Langzeitpflege kann die Pflege und medizinische Versorgung sehr eng am Willen der Patientinnen und Patienten orientieren. Denn die gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g SGB V bietet die Möglichkeit, bereits in der stationären Langzeitpflege intensiv zur letzten Lebensphase zu beraten und Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung zu unterbreiten. Dieses Instrument ist in der Pflege noch nicht bekannt genug. Eine Ausweitung § 132g SGB V auf die ambulante Pflege wäre wünschenswert.
  • Pflegestützpunkte könnten eine noch frühzeitigere Gesundheitsberatung leisten. Pflegekräfte, die aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen nur in Teilzeit arbeiten könnten und daher aus dem Beruf ausgeschieden sind, können die pflegerische Perspektive hier in die Mitte der Gesellschaft tragen.

Allein können es Pflegende nicht schaffen, das ethische Dilemma aufzulösen. Was wünschen sich die Teilnehmenden?

  • Eine selbstbewusste Pflege, die ihre Interessen gemeinsam vertritt und sich politisch stärker organisiert, um gehört zu werden.
  • Eine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die der Perspektive der Betroffenen und der Pflege auch abseits von Fachkreisen Gehör verschafft.
  • Die Anwesenheit der Palliativpflege und Palliativmedizin bei onkologischen Therapien, um im Ernstfall die Begleitung maximal an den Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausrichten zu können.
  • Den Aspekt der pflegerischen Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase neben den medizinisch-diagnostischen Therapiefokus auf die Agenda setzen und damit den Weg zu einer ganzheitlichen therapeutischen Versorgung ebnen.
  • Eine externe Kontrollinstanz der Krankenhäuser, an die sich Pflegekräfte bei Verstößen gegen den Patientenwillen wenden können.
  • Sich dem Thema „Selbstbestimmtes Leben und Sterben“ im Pflegenetzwerk Deutschland weiter und regelmäßig zu widmen – durch einen monatlichen Dialogtermin für einen stetig wachsenden Kreis an Pflegekräften, die sich mit einbringen und das Thema gemeinsam weiterentwickeln möchten. 

Das Herzstück des Pflegenetzwerks:
Die Praxisdialoge

Im Dialog mit Kolleginnen und Kollegen werden Probleme und Lösungsansätze diskutiert: Was hat sich bereits bewährt? Wie gehen Kolleginnen und Kollegen in anderen Einrichtungen mit den Herausforderungen um? Wie werden Besuchskonzepte erfolgreich umgesetzt? Seien Sie dabei oder schlagen Sie Themen und Termine vor!

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Für längere Einreichungen oder andere Anliegen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle unter kontakt@pflegenetzwerk-deutschland.de .
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Selbstbestimmtes Leben im Pflegeheim (SeLeP 1.0)