Mehr Personal, autonomeres Arbeiten, modernere Organisationsstrukturen, besserer Informationsfluss: Im digitalen Praxisdialog diskutierten Pflegekräfte, Fachleute, Führungskräfte und Mitarbeitende des Bundesministeriums für Gesundheit über das Personalbemessungsverfahren nach Prof. Rothgang.
Im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes entwickelte eine Forschungsgruppe um Prof. Dr. Heinz Rothgang, Universität Bremen, ein bundesweit einheitliches Personalbemessungsverfahren für die stationären Langzeitpflege. Dieses soll perspektivisch gesetzlich verankert werden. Die Mitglieder der Konzertierten Aktion Pflege haben hierfür in einem begleitenden Roadmap-Prozess die wesentlichen Schritte beraten. Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, mit dem am 01. Januar 2021 bereits 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen wurden, wurde ein erster Umsetzungsschritt bereits in die Wege geleitet. Die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert; der Eigenanteil der Pflegebedürftigen wird dadurch nicht steigen.
Weiterführende Informationen zum Thema:
Abschlussbericht zum Personalbemessungsverfahren nach Prof. Rothgang (Personalbemessung in der Pflege nach § 113c SGB XI)
Roadmap zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege
Ein zentraler Aspekt des Verfahrens: Die Organisationsstruktur. Über diesen Punkt diskutierten Mitglieder des Pflegenetzwerks im digitalen Austausch mit Fachleuten, Führungskräfte und Mitarbeitenden des Bundesministeriums für Gesundheit – und fragten sich dabei vor allem: Wie ist es um diese in den Einrichtungen der Teilnehmenden des Praxisdialogs in der aktuellen Situation bestellt? Und was muss sich aus ihrer Sicht daran ändern?
Zentrales Thema der Diskussion war die Einstellung von zusätzlichem Personal auf Basis des neuen Verfahrens: Zuerst sollen bis zu 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte eingestellt werden. Wie aber soll dies für die Einrichtungen ablaufen?
Nicht zuletzt stand in der Diskussion fest: Damit ein einheitliches Personalbemessungsverfahren erfolgreich sein kann, müssen alle Beteiligten darüber informiert sein. Wie kann dies in den Einrichtungen gelingen?
Wichtig war den Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmern mit Blick auf die Einstellung zusätzlichen Personals, auch die Advanced Nursing Practice verstärkt in Deutschland zu implementieren.
Im Dialog mit Kolleginnen und Kollegen werden Probleme und Lösungsansätze diskutiert: Was hat sich bereits bewährt? Wie gehen Kolleginnen und Kollegen in anderen Einrichtungen mit den Herausforderungen um? Wie werden Besuchskonzepte erfolgreich umgesetzt? Seien Sie dabei oder schlagen Sie Themen und Termine vor!
Schlagen Sie uns Ihre Frage vor und diskutieren Sie sie mit Kolleginnen und Kollegen.